Verkauf von Anlagevermögen

  • Hallo!
    Ich habe ein Firmeneigenes Handy, das ich nun an eine Privatperson verkauft habe. Das Gerät ist noch nicht vollständig abgeschrieben.
    Benötige ich eine Quittung o.ä. vom Käufer bzw. wie verbuche ich den Verkauf (Anlagenabgang) richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Der Käufer ist eine Privatperson. Dann muß ja warscheinlich auch nicht eine MWSt. angegeben werden.

    Was hat das damit zu tun? Du solltest noch einmal gründlich über Deine steuerlichen Pflichten als Unternehmer nachlesen.

  • Oh Mann, da ist aber heute Einer mit dem falschen Bein aufgestanden...!


    Ich gehe mal davon aus, Sie beziehen sich auf den Grundsatz "Als Existenzgründer und Unternehmer sind Sie verpflichtet, Ihren Kunden die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen."
    Dann wird das eben gemacht!
    Trotzdem Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Oh Mann, da ist aber heute Einer mit dem falschen Bein aufgestanden...!

    Nein, beileibe nicht. Aber es gibt gewisse Grundsätze, die jeder Unternehmer kennen sollte. Einem Anfänger gesteht man da schon mal Lücken zu. Da Du ja nach Deinen früheren Posts schon seit ein paar Jahren unternehmerisch tätig bist und auch schon eine Betriebsprüfung hinter Dir hast, sollte man eigentlich davon ausgehen, dass solche Lücken mittlerweile gefüllt sind. Wir schreiben hier eben nicht um den heißen Brei herum. Dafür sind solche Sachen zu wichtig und können Dir im Prüfungsfall bei Nichtbeachtung eine Menge Ärger, bis hin zu Zuschätzungen, einbringen.


    Was nicht bedeutet, dass eine Quittung nicht reichen könnte. Diese muss dann allerdings die Voraussetzungen einer ordnungegemäßen Rechnung erfüllen. Dann kannst Du auch gleich eine Rechnung schreiben.