Unentgeltlich erworbenes Eigentum

  • Hallo ich habe ein Problem; in der Steuererklärung musste ich unentgeltlich erworbens Eigentum angeben aber ich weiß nicht wie und wo ich was eintragen muss. Unter dem Punkt Immobilien, selbsgenutze Objekte steht: "Wenn Sie das Objekt im Rahmen eines Erbfalls oder unentgeltlich erworben haben, müssen Sie bei den Bau- / Kaufdaten die Daten des vorherigen Besitzers bzw. des Erblassers eintragen und nicht Ihre eigenen." Man kann dies aber nirgendwo eintragen. Muss man als Anschaffungsdatum das des Vorgängers angeben oder , als das Objekt überschrieben wurde? lg und Schon mal vielen Dank im voraus

    • Offizieller Beitrag

    Muss man als Anschaffungsdatum das des Vorgängers angeben oder ...

    Genau, weil bei voll unentgeltlichem Erwerb die sog. "Fußstapfentheorie" gilt. Will heißen, es ist die AfA des Rechtsvorgängers anzuwenden.


    Aber aus welchem Grund möchtest Du das selbstgenutzte Eigentum überhaupt eingeben? Oder geht es Dir um die Berechnung der anteiligen Kosten ein beruflichen Arbeitszimmers?


    Warum immer so spärlich mit den Infos? ?(