Umzugskostenpauschale bei Eingetragener Lebenspartnerschaft

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zum Ansatz der Umzugskostenpauschale bei eingetragenen Lebenspartnern:


    In 2012 sind mein Lebenspartner und ich von Düsseldorf nach Stuttgart gezogen (Grund: Arbeitgeberwechsel). Wir haben beide zur gleichen Zeit den Arbeitgeber gewechselt. Da wir eingetragene Lebenspartner und keine Eheleute sind, können wir nicht gemeinsam veranlagt werden. Daher habe ich zwei getrennte Steuererklärungen angelegt. Die Kosten für Transport etc habe ich jeweils hälftig aufgeteilt. Jetzt habe ich aber Probleme mit der Umzugskostenpauschale:


    Wenn ich nämlich bei beiden Steuererklärungen wahrheitsgemäß ankreuze, dass wir zum Zeitpunkt des Umzugs nicht alleinstehend waren, wird bei uns beiden die Umzugskostenpauschale für verheiratete eingetragen. Das kann ja nicht stimmen?! Ist man da als Lebenspartner im Sinne des Steuerrechts alleinstehend, oder wie funktioniert das. Im Moment tendiere ich dazu bei beiden "alleinstehend" anzukreuzen, da ja auch bei beiden ein getrennter Umzugsgrund (Arbeitgeberwechsel) vorliegt. Oder kann ich mich entscheiden bei welchem Lebenspartner ich die Pauschale für verheiratete ansetze und beim anderen eben nichts?!


    Schon mal danke für die Hilfe


    Grüße aus Stuttgart

    • Offizieller Beitrag

    Oder kann ich mich entscheiden bei welchem Lebenspartner ich die Pauschale für verheiratete ansetze und beim anderen eben nichts?!

    So ist es. Eingetragene Lebenspartner sind im Umzugskostenrecht den Eheleuten gleichgestellt.

    Umzugskosten als Werbungskosten bei Lohn- und Einkommensteuer


    Die gesamten Kosten des Umzugs sind insgesamt wahlweise bei dem einen oder dem anderen Lebenspartner zuzurechnen und bei diesem sind dann auch etwaige steuerfreie erstattungen beider Arbeitgeber anzurechnen.