Vermietete Einliegerwohnung und Arbeitszimmer im eigenen Haus

  • Hallo,


    ich habe 1980 ein Eigenheim errichtet und bin am 01.01.1981 eingezogen. §7b wurde angewandt und danach wurden zwei Arbeitszimmer anerkannt mit einer linearen Restabschreibung von 2522 EUR (aber nur % zum Anteil der Gesamtwohnfläche). Diese Angaben habe ich immer in der Rubrik "Häusliches Arbeitszimmer" bei den Werbungskosten angegeben.
    Seit Juli 2012 vermiete ich jetzt an meinen Sohn eine Einliegerwohnung im Dachgeschoss, nachdem wir eine Küche eingebaut haben. Wenn ich jetzt in die Rubrik "Immobilien" gehe, wird dort auch nach gewerblichen Flächenanteilen gefragt. Muss ich hier die Arbeitszimmer ein zweites Mal eingeben? ?(
    Und wie erreiche ich eine Abschreibung für die vermietete Wohnung? ?(


    Ich hoffe meine Fragen sind nicht zu konfus und jemand kann mir helfen.
    Gruß
    Winfried Junge

    • Offizieller Beitrag

    Seit Juli 2012 vermiete ich jetzt an meinen Sohn eine Einliegerwohnung im Dachgeschoss, nachdem wir eine Küche eingebaut haben.

    Wurde das Dachgeschoss denn damals durch die Bewertungsstelle des FA überhaupt mit in die Wohnflächenberechnung einbezogen ("echtes/unechtes Zweifamilienhaus)? Oder habt Ihr das DG jetzt erst nachträglich zu Wohnzwecken ausgebaut und das Bauamt sowie das FA evtl. nicht informiert?

    Wenn ich jetzt in die Rubrik "Immobilien" gehe, wird dort auch nach gewerblichen Flächenanteilen gefragt. Muss ich hier die Arbeitszimmer ein zweites Mal eingeben?

    Das wird ohne (bereinigte) Screens niemand sagen können.

    Und wie erreiche ich eine Abschreibung für die vermietete Wohnung?

    Dafür muss man erst einmal die anderen Punkte klären.

  • Mein Sohn wohnt seit seiner Geburt in den Räumen, wir haben lediglich in einen Raum eine Küche eingebaut. Bad usw. waren schon immer vorhanden. Er bewohnt jetzt die obere Etage allein. Wir mussten einen Mietvertrag mit ihm abschließen, da er behindert ist und Grundsicherung erhält. Bis zum letzten Jahr erhielt er anteilig Wohngeldanteile. Seit 2012 erhalten dies Betroffene, die bei ihren Eltern wohnen nicht mehr. Daher haben wir seit dem 01.07.12 einen Mieter.