Hallo,
ich habe 1980 ein Eigenheim errichtet und bin am 01.01.1981 eingezogen. §7b wurde angewandt und danach wurden zwei Arbeitszimmer anerkannt mit einer linearen Restabschreibung von 2522 EUR (aber nur % zum Anteil der Gesamtwohnfläche). Diese Angaben habe ich immer in der Rubrik "Häusliches Arbeitszimmer" bei den Werbungskosten angegeben.
Seit Juli 2012 vermiete ich jetzt an meinen Sohn eine Einliegerwohnung im Dachgeschoss, nachdem wir eine Küche eingebaut haben. Wenn ich jetzt in die Rubrik "Immobilien" gehe, wird dort auch nach gewerblichen Flächenanteilen gefragt. Muss ich hier die Arbeitszimmer ein zweites Mal eingeben?
Und wie erreiche ich eine Abschreibung für die vermietete Wohnung?
Ich hoffe meine Fragen sind nicht zu konfus und jemand kann mir helfen.
Gruß
Winfried Junge