Umzugskosten bei nicht verheiratetem Paar (beide berufsbedingt)

  • Hallo,


    meine Freundin und ich sind letztes Jahr gemeinsam von A nach B gezogen, da wir beide in B unseren ersten Job angetreten haben (gleicher Starttermin). Somit war der Umzug für uns beide berufsbedingt.
    Da wir nun alle Umzugskosten gemeinsam bezahlt haben (Fahrt zur Besichtigung von Wohnungen, Transportkosten etc.) ist die Frage ob wir nun beide diese Kosten zu 50% absetzen können oder einer von uns beiden zu 100%.
    Ich gehe mal davon aus, dass beide die Pauschale von ~600€ so oder so angeben können?


    Der Umzug fand übrigens erst 1 1/2 Monate nach Arbeitsaufnahme in Stadt B statt, da wir so schnell keine neue Wohnung gefunden haben. Die ersten 1 1/2 Monate haben wir nur in einem kleinen möblierten Zimmer gewohnt. Ich bin mir nicht sicher ob dies in irgendeiner Form ausschlaggebend ist.


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Die Umzugskostenpauschale


    Die 1 1/2 Monate müsste jemand mit kompletter Sachverhaltskenntnis sich mal anschauen, ob man da evtl. zu einer doppelten Haushaltsführung kommt. Ein Gang zu einem Angehörigen der steuerbeatenden Berufe könnte sinnvoll sein.

  • Vielen Dank für deine Antwort.
    Das mit der doppelten Haushaltsführung fällt raus, da wir in diesem Zeitraum keine 2 Mieten bezahlt haben.


    Wie sieht es denn mit den Umzugskosten aus? Mir ist nämlich noch eingefallen, dass man ja die Original Tankbelege einreichen muss, was bei einer 50%/50% Aufteilung recht schwierig wird, da ja nicht meine Freundin und ich die gleichen Originale einreichen können.
    Wäre es legitim, dass nur einer alle mit dem Umzug zusammenhängenden Kosten (Wohnungsbesichtigung, Transportkosten) + Pauschale und der Andere nur die Pauschale angibt oder sollten diese Kosten irgendwie aufgeteilt werden bzw. müssen?


    Gruß