Zweite(?) regelmäßige Arbeitsstätte und Einsatzwechseltätigkeit

  • Hallo,


    ich mach meine ESt Erklärung jetzt seit 2005 mit WISO und stolper jetzt das erste mal über das Thema mit der "zweiten" regelmäßigen Arbeitsstätte.


    Mein Berufsbild (Montage, Elektrohandwerk) sieht praktisch so aus:


    Ich fahre mit dem Auto FAST jeden Tag zu meinem Betriebssitz. Dann setze ich mich mit meinen Kollegen ins Auto und ab zur Baustelle.
    Es werden im Laufe des Jahres natürlich mehrere Baustellen angefahren zum zwecke von Montagen oder Service und Wartung
    Ich suche die Baustellen meist mehrere Tage oder Wochen hintereinander auf jedoch nie länger als zusammenhängend drei Monate
    An manchen Baustellen (wo es z.B. ein Materiallager von uns gibt) fahre ich selber hin.
    Bis hierhin ist alles klar denk ich: Fahrten zur Firma kommen zu "Wege zur Arbeitsstätte" ab Verlassen des Betriebes gilt es als Auswärtstätigkeit.
    Da wo ich mit dem eigenen PKW hinfahre ist es ebenfalls eine Auswärtstätigkeit und ich gebe ausser den Verpflegungskosten noch die Kilometer von zu Hause an.
    ???RICHTIG, ODER???


    2012 gab es jedoch eine Baustelle an der ich länger als 3, nämlich etwa 5 Monate zusammenhängend beschäftigt war UND selbst hingefahren bin.


    -Wo trage ich diese Baustelle jetzt ein? Bei den Arbeitsstätten oder bei den Einsatzwechseltätigkeiten?
    UND
    -Diese Baustelle hab ich nach den 5 Monaten, nachdem ich zwischenzeitlich auch woanders war, auch noch einige Male aufgesucht(allerdings mit Firmenfahrzeug). Wie ist das dann handzuhaben???
    EDIT: Ich schicke seit jeher immer eine Excel-Tapete mit in der ich alle Einsatzorte mit genauem Datum bzw. Zeitraum ind Anzahl Arbeitstage aufliste (Alles belegbar anhand von Wochen/Tagesberichten).
    Die Frage bezieht sich darauf ob ich die Tage NACH dem dauerhaften Einsatz wieder als Einsatzwechseltätigkeit KÜRZER als 3 Monate ansetzen kann oder ob dieser Einsatzort über das gesamte Jahr als dauerhaft anzusehen ist.

    Vielen Dank schon mal
    mfG

  • gelesen?

    Ja aber das beantwortet meine Frage nicht.


    Ich würde gerne wissen ob ich den Einsatzort praktisch zweimal angeben muss.


    Nämlich einmal für den Zeitraum Februar bis Juni in dem ich ununterbrochen dort war,
    und einmal Juli bis Dezember wo ich im Prinzip nur sporadisch dort gearbeitet habe.

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich habe ich das beantwortet. Einfach mal die extra von mir markierten weiterführenden Links in Deiner Steuersoftware anklicken und Du hast alle Infos nachzulesen.


    Und wenn man sich mal die dort auch abgedruckten Ausführungsbestimmungen des Gesetzgebers anschaut: R 9.6 LStR 2011 - Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten

  • Natürlich habe ich das beantwortet. Einfach mal die extra von mir markierten weiterführenden Links in Deiner Steuersoftware anklicken und Du hast alle Infos nachzulesen.


    Und wenn man sich mal die dort auch abgedruckten Ausführungsbestimmungen des Gesetzgebers anschaut: R 9.6 LStR 2011 - Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten


    Danke,
    R 9.6 LStR 2011 - Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten war was ich gesucht habe. Den hatte ich übersehen