Erstbefüllung Öltank bei WEG - wie buchen?

  • Hallo ihr Wissenden,


    ich bin noch ein Neuling und brauche eure Hilfe.


    Nehmen wir an eine neue WEG entsteht und es muss das erste mal Heizöl getankt werden.
    Dazu müssen erstmal alle Eigentümer Geld auf den Tisch legen, damit überhaupt Geld zum ausgeben da ist. (Sagen wir einfach jeder 1/4 bei 4 Eigentümern)


    Nun wird z.B. 5000 Liter getankt, von denen im ersten Jahr aber nur 3.000 Liter verbraucht werden.
    Zum Jahresende erfolgt nun die Heizkostenabrechnung. Da nur der tatsächliche Verbrauch abgerechnet wird, bekommt jeder der Eigentümer ein Erstattung.
    Die Erstattung ist aber tatsächlich nicht möglich: Das Geld ist ja nicht mehr auf dem Konto, da das Geld ja bereits für das Öl ausgegeben wurde.


    Sollte es nicht so sein, dass der notwendige Kapitalgrundstock für die erste Heizölbefüllung in der WEG verbleibt, damit künftig wieder Öl nachgekauft werden kann?
    Wenn ja, wie muss ich diese "Anfangseinzahlung" (Ist da Startgeld der richtige Begriff?) buchen?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Hallo,


    naja, frag ich mich, wieso sollten diese "erstmaligen" Kosten als Vorauszahlung angerechent werden?
    Ich kann mich damals bei uns daran erinnern, dass wir das nicht als Vorauszahlung, sondern als direkte Sonderumlage zu gleichen Anteilen umgelegt haben.


    Da die Heizkosten hinterher nach Verbrauch angerechnet werden, und somit dann der tatsächliche Verbrauch abgerechnet und berechnet wird, wirst du somit den Verbrauch mit dem Ausgleichszahlungen wieder neu auffüllen können.


    Der Eigentümer muss aber erstmal einen Grundstock schaffen, d.h. dieErstbefüllung der Heizanlage gehört quasi mit zur Schaffung der Eigentümergemeinschaft.


    Bei der eigentlichen Abrechnung wird ja auch nur der eigentliche Verbrauch abgerechnet, d.h. wenn du über einen externen Anbieter (z.B. Minol, Techem usw.) abrechnest, musst du zum Stichtag auch angeben, wieviel restliches Heizöl noch im Tank ist. Diese Liter werden dann entsprechend umgerechnet, und dieser Betrag wird dann von den Gesamtheizkosten abgezogen, so dass nur die tatsächlichen Kosten nach Verbrauch umgerechnet werden.


    Die Anrechnung der Sonderumlage auf die Vorauszahlung ist hier der falsche Ansatz.....