Hallo ihr Wissenden,
ich bin noch ein Neuling und brauche eure Hilfe.
Nehmen wir an eine neue WEG entsteht und es muss das erste mal Heizöl getankt werden.
Dazu müssen erstmal alle Eigentümer Geld auf den Tisch legen, damit überhaupt Geld zum ausgeben da ist. (Sagen wir einfach jeder 1/4 bei 4 Eigentümern)
Nun wird z.B. 5000 Liter getankt, von denen im ersten Jahr aber nur 3.000 Liter verbraucht werden.
Zum Jahresende erfolgt nun die Heizkostenabrechnung. Da nur der tatsächliche Verbrauch abgerechnet wird, bekommt jeder der Eigentümer ein Erstattung.
Die Erstattung ist aber tatsächlich nicht möglich: Das Geld ist ja nicht mehr auf dem Konto, da das Geld ja bereits für das Öl ausgegeben wurde.
Sollte es nicht so sein, dass der notwendige Kapitalgrundstock für die erste Heizölbefüllung in der WEG verbleibt, damit künftig wieder Öl nachgekauft werden kann?
Wenn ja, wie muss ich diese "Anfangseinzahlung" (Ist da Startgeld der richtige Begriff?) buchen?
Vielen Dank für eure Hilfe!