Berechnung bei Steuerklassenwechsel

  • Hallo zusammen,


    meine Frau und ich haben letztes Jahr geheiratet und daraufhin die Steuerklasse gewechselt (sie 5 und ich 3). Bei der Eingabe der Steuerbescheinigung wähle ich also für mich die 3 und für sie die 5 aus. Beim Abschluss der Eingabe erhalte ich eine Meldung, dass die Eingabe fehlerhaft ist, da in meinem Fall die gezahlte Steuer höher ist als die max. errechnete Jahressteuerlast. Das hätte ich auch erwartet, da wir im Mai geheiratet haben und ich damit 5 Monate lang zu viel Steuern gezahlt habe. Es wird auch darauf verwiesen, dass dies bei einem Steuerwechsel sein kann, allerdings ändert sich bei der Berechnung der Steuerrückerstattung nichts.


    Was mache ich bei der Eingabe falsch? Ich hätte erwartet, dass eine ziemlich hohe Steuererstattung errechnet wird, da ich durch die Heirat und den damit verbundenen Steuerklassenwechsel deutlich zu viel Steuern gezahlt habe!?


    Oder habe ich da einen Denkfehler?

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Einkommensteuerveranlagung gibt es keine Steuerklassen, sondern nur die Grundtabelle für die Einzelveranlagung und die Splittingstabelle für die Ehegattenveranlagung.


    Die Angabe der Steuerklassen dient im neben Plausibilitätsprüfungen im Wesentlichen der Beurteilung, ob eine Antragsveranlagung oder eine Pflichtveranlagung vorliegt. Bei Steuerklasse II/V ist es eine Pflichtveranlagung, da es da auch schon mal zu Steuernachzahlungen kommen kann.