Werbungskosten bei Kapitalerträgen

  • Hallo


    das FG BW hatte ja jüngst im Fall 9K 1637/10 entschieden, dass Werbungskosten in Ausnahmen voll abgesetzt werden können. Wie kann dem mittels des Steuer Sparbuchs Rechnung getragen werden? Finde keine Möglichkeit Werbungskosten einzusetzen


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Was soll das Steuer-Sparbuch ermöglichen, was selbst die offizielle Anlage KAP aufgrund der aktuellen Rechtslage nicht zulässt? Da es sich eh um anhängige Verfahren handelt, deren Ende offen ist, und Du ins Rechtsbehelfsverfahren musst, kannst Du entsprechende Kosten auch im Einspruchswege geltend machen.

  • um Einspruch einzulegen müsst ich ja die Werbungskosten erstmal erklären.....und den Bescheid offen halten bis höchstrichterlich entschieden ist. Bislang gibts ja nur ein Urteil des FG Baden-Württemberg

    • Offizieller Beitrag

    um Einspruch einzulegen müsst ich ja die Werbungskosten erstmal erklären....

    Was man problemlos im Rahmen des Einspruchs als Einspruchsbegründung erledigen kann. Nebst Aufstellung und Nachweisen natürlich.

    ... und den Bescheid offen halten bis höchstrichterlich entschieden ist. Bislang gibts ja nur ein Urteil des FG Baden-Württemberg

    Das ist der Sinn eines solchen Einspruchsverfahrens. Und die Verwaltung muss sich nicht mit dem Ruhen des Verfahrens einverstanden erklären und kann Dich auch in den Instanzenweg zwingen.

  • nachdem die Sache nunmehr beim BFH anhängig ist, sollte das ruhende Verfahren problemlos erfolgen. Nur der Steuerzahler sollte seine Werbungskosten angeben! Az. VIII R 13/13