Elster und Unterschrift (Bayern)?

  • Hallo zusammen,


    angenommen dass die Einkommensteuer 2008 in Bayern am 23.12 per Elster auf die Reise geschickt wurde. Die Unterlagen wurden am 30.1.13 beim Finanzamt abgegeben wurde.
    Zwischenzeitlich lag ein Todesfall in der Familie vor.
    Es wird vom Finanzamt argumentiert dass wegen der Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift (der Ausdruck und die Abgabe einer komprimierten Steuererklärung mit Unterschrift) notwendig ist und für die auch die Abgabefristen gelten -> 31.12.2012. und man angeblich bei der Erstellung darauf hingewiesen wurde
    Und deswegen die Steuerklärung nicht bearbeitet werden kann (samt Rechtsbehelfsbelehrung).
    Was kann in einem solchen Fall gemacht werden um doch noch die Steuerklärung zu retten.
    Ist eine Heilung des "Formfehlers" (-> der Hinweis dass dies notwendig ist fehlt mir irgendwie oder ich war blind, hmpf).


    Danke und viele Grüße
    Nick ?(

    • Offizieller Beitrag

    M.E. hat das FA Recht. Da gibt es nichts zu "retten".


    Die normale ELSTER-Erklärung, ohne Signatur, ist nichts anderes als eine Übermittlung der Daten zur vereinfachten Bearbeitung. Steuererklärung ist und bleibt der ausgedruckte und unterschriebene komprimierte ELSTER-Vordruck.


    Auf die gesetztlichen Verjährungsfristen, hier Festsetzungsverjährung, muss niemand gesondert hinweisen.