Ausbildung Psychotherapeut

  • Hallo, ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen und hätte eine Frage:


    also habe soeben mein Studium in Psychologie beendet und mache anschließend die Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin. Die Weiterbildung dauert 5 Jahre und kostet um die 20 000 Euro. Nun kann ich die angefallenen Kosten im Jahr 2012 doch bereits als vorweggenommene Fortbildungskosten anrechnen lassen. Reicht es dort die Ausgaben aufzulisten oder muss ich noch auf dem Mantelbogen ( Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages) ein Kreuz machen. Wiso macht da nämlich kein Kreuz hin obwohl ich im Jahr 2012 nur um die 6000 verdient habe (was ja steuerfrei ist). Ich hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend und bin über jede Antwort dankbar.


    Ps: In den bisherigen Jahren habe ich noch nie einen Verlustvortrag gestellt.

    • Offizieller Beitrag

    Wiso macht da nämlich kein Kreuz hin obwohl ich im Jahr 2012 nur um die 6000 verdient habe (was ja steuerfrei ist).

    Es ist eben nicht "steuerfrei". Nur, weil sich bis zu einem gewissen Betrag keine festzusetzende Einkommensteuer ergibt, bedeutet dies eben Mitnichten eine Steuerfreiheit.


    Reicht es dort die Ausgaben aufzulisten oder muss ich noch auf dem Mantelbogen ( Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages) ein Kreuz machen.

    Das prüft bzw. macht das Programm gemäß der insgesamt erklärten Besteuerungsgrundlagen automatisch/programmgesteuert.

  • das habe ich gefunden und deswegen ist das ganze für mich verwirrend:



    Um etwas absetzen zu können, musst du allerdings zunächst einmal etwas verdienen... Die Kosten der Ausbildung können dann mit dem persönlichem Steuersatz steuermindernd geltend gemacht werden.


    So funktioniert eigentlich unser Steuersystem, aber die Rechtsprechung des Finanzgerichtshofs vom August 2011 (AKZ.: VI R 38/10 und VI R 7/10) eröffnet neue Möglichkeiten:


    Berufsanfänger dürfen Ausgaben mindestens vier Jahre rückwirkend geltend machen


    Da während des Studiums oder der Ausbildung zum Psychotherapeuten selten hohe Einkünfte erzielt werden, können die Studenten/PiA ihre Studien- bzw. Ausbildungkosten im Wege der Verlustfeststellung mit ihrem ersten nach dem Studium bzw. der Ausbildung erzielten Einkommen verrechnen. . Das entschied der Bundesfinanzhof in zwei wegweisenden Urteilen (AKZ.: VI R 38/10 und VI R 7/10).


    Die Kosten dürfen voll mit dem Gehalt der ersten Berufsjahre verrechnet werden, so lange, bis der Verlustvortag aufgebraucht ist. Wir empfehlen daher allen Studenten und PiA, jährlich eine Steuererklärung abzugeben, um ihre Erststudiums- und Ausbildungskosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend zu machen und die Feststellung der Verluste zu beantragen. Das "Minusgehalt" wird quasi auf zukünftige Steuerersparnisse angerechnet. Wichtig ist: Die Kosten können nur in dem Jahr in der Steuererklärung angesetzt werden, in dem sie bezahlt wurden.


    Wer also noch keine Steuererklärung abgegeben hat, kann dies auch noch für die Jahre 2007-2010 nachholen und darin die Studien- bzw. Ausbildungskosten als Werbungskosten berücksichtigen lassen. Falls das Finanzamt den Werbungskostenabzug nicht anerkennt, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid unter Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes eingelegt werden.


    Frage: kann ich für die nächsten Jahre ein Verlustvortrag stellen oder nicht ??? :huh:


    Vielen Dank für die Hilfe, die ich echt nötig habe

    • Offizieller Beitrag

    Lies Dich doch einfach mittels der Forensuchfunktion etwas ein zum Thema Studium und Verlustrück-/vortrag i.S. § 10d EStG. Ein Blick in die gesetzliche Vorschrift sollte in diesem Zusammenhang obligatorisch sein. Rück-/Vortragsfähig ist der negative Gesamtbetrag der Einkünfte. Und genau das prüft jedes Steuerprogramm gemäß Deiner Angaben und macht die Klicks auf dem Mantel/Hauptvordruck zur Einkommensteuererklärung programmgesteuert.