Renten aus dem europäischen Ausland

  • Hallo,
    ich bin ausschliesslich deutsche Staatsbürgerin. Ich bin in Deutschland (und nur in D) angemeldet. Ich bin Rentnerin und unbeschränkt steuerpflichtig. Ich bin Bezieher einer Altersrente der Deutschen Rentenversicherung. Ich bin verheiratet. Zusammenveranlagung.
    Ich habe von 1992 bis 1996 in der Schweiz und von 1998 bis 2005 in Schweden gelebt und hatte dort meinen alleinigen Wohnsitz.
    Ich war dort NICHT berufstätig (war als Ehefrau mit meinem dort berufstätigen Ehemann dort), erhalte aber aufgrund der dortigen Gesetzgebung eine monatliche Altersrente. Diese wird monatlich auf mein Konto in D überwiesen. Wegen 'Geringfügigkeit' fallen in beiden Ländern keine Steuern an.
    Frage 1: muss ich die Renten (je 108 € mtl.) in unserer gemeinsamen deutschen ESt-Erklärung angeben?
    Frage 2: wenn ja, dann wo? (Formular, Zeile)
    Danke für schnelle Hilfe. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Die Renten sind in jedem Fall anzugeben. Ob mit Progressionsvorbehalt (nach deutschem Recht) oder volle Regelbesteuerung nach deutschen Recht, das richtet sich nach den jeweiligen DBAs. Diese sind mir ehrlich gesagt aktuell nicht so geläufig.


    Ich würde mal beim FA persönlich vorsprechen.