Leinwand als Anlagevermögen

  • Hallo zusammen,


    Ich habe mir eine Leinwand gekauft (114€ Brutto) und möchte die zum Anlagevermögen hinzufügen, da ich die übers Jahr für Präsentationen nutzen plane.


    Ich mache so: Im Bereich „Zahlungen Bank/Kasse“ ordne ich meine Anschaffung der Buchungskategorie „Einkauf von Anlagevermögen” zu. Dann „Anlagengut zuordnen“ -> „Neues Anlagengut definieren“.
    Als „Art des Anlagenguts“ wähle ich in diesem Fall: „480 - Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150€“.
    In der „Kategorie der Abschreibung“ wähle ich „4860 - Abschreibung auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter“.
    Nutzungsdauer - 0 Jahre.


    Ist es so alles korrekt und ob die Leinwand überhaupt GWG (bis 150€) ist?


    Bin für alle Tipps dankbar!


    MfG
    Alex

  • Ich weiss nicht ob das andre alles korrekt ist, ich weiss nur das du bei dem Abschreibungszeitraum nicht 0 Jahre auswählen kannst sonder min 1 Jahr.... ich würde schon sagen dass es ein GWG ist aber sicher bin ich mir da nicht ;)

  • Hallo,
    das Abschreibungsrecht hat sich zum 01.01.2008 geändert:


    Übersicht altes Recht
    Anschaffung bis 31.12.2007
    Geringwertige Wirtschaftsgüter
    * geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 €
    * werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben


    Übersicht neues Recht:
    Anschaffung ab 1.1.2008
    * Buchung als Betriebsausgabe für Wirtschaftsgüter bis inkl. 150 €
    * jährliche Poolbildung für Wirtschaftsgüter von mehr als 150 € bis 1.000 €
    * einheitliche Abschreibung jedes Pools über 5 Jahre


    Ich denke, das beantwortet Deine Frage.

  • Guten Morgen!

    Zitat von "khmcologne"

    * Buchung als Betriebsausgabe für Wirtschaftsgüter bis inkl. 150 €


    Zitat von "curious"

    meinst du, einfach die Anschaffung auf Konto 4980 "Betriebsbedarf" zu buchen, ohne das zum Anlagevermögen hinzufügen?


    Ja.
    Wenn Du Dir immer noch nicht sicher bist, weil Du z.B. die eigenständige Nutzbarkeit der Leinwand in Frage stellst (Wie dies z.B. beim PC-Monitor der Fall ist), dann stelle Deine Frage einem Steuerberater oder in einem "Steuer-Forum", zum Beispiel hier. Solltest Du dann eine andere Antwort erhalten, dann sei bitte so nett und poste sie hier.