Es geht um eine Einnahme aus eine Vergütung für einen Auftritt auf einer Veranstaltung. Dabei handelt es sich nicht um eine laufende Tätigkeit,sondern um eine einmaligen Auftritt als "Allein-Unterhalter". Dieser geschah sozusagen nebenberuflich. Wo kann man diesen Verdienst einordnen? Welche Freibeträge gibt es?
Einnahmen - Honorar für Auftritt auf einer Veranstaltung
- frieda_gisela
- Erledigt
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Ok, den Paragraphen hatte ich auch schon studiert und für zutreffend gefunden". Ich werde das Honorar also Punkt 3 zuordnen und es gibt damit einen
FreibetragFreigrenze von 256 EUR.Kann mir jemand vielleicht noch einen Tipp geben, wo ich diese Eingabemöglichkeit in WISO finde? Unter "Weitere Einkünfte und Bezüge" sehe ich nichts derartiges, oder übersehe ich etwas? Oder gibt es noch ein Untermenü, was sich später öffnet?
Sonstige Leistungen, dort könnte ich das Auftrittshonorar zwar eintragen, aber die 256 EUR Freigrenze ist nicht zu sehen?
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Du sagst es Freigrenze, nicht zu verwechseln mit Freibetrag. Übersteigen Deine entsprechenden Einkünfte diese Grenze, so werden alle diesbezüglichen Einkünfte, ab dem ersten Euro, versteuert.
Wird aber auch durch das Steuer-Sparbuch sehr gut erklärt.
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Herzlichen Dank für die sehr gute Antwort. Natürlich kenn ich den Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag, ABER: Ich habe ihn in diesem Fall völlig vergessen - natürlich ist dann alles steuerpflichtig. Ist ja genauso wie früher mit dem Zuverdienst beim Kindergeld (was ja abgeschafft wurde.)
Also muss ich in den sauren Apfel beißen und alles versteuern. Die Ausgaben kann man im Programm wohl nicht so einfach wie bei den Werbungskosten der Arbeitnehmer machen? (Werde dann wohl einen Beispielmandanten verwenden und alle EIngaben dort beim AN machen und als Anlage verwenden)
Zu den Ausgaben: Dazu zählen doch sicher neben Quittungen für Anschaffungen (geringfügige) auch Fahrtkosten zu den Proben und dem Auftritt?
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Es gelten insoweit dieselben Regelungen wie bei den anderen Einkuftsarten auch.