Hallo,
Ich absolviere ein Studium und bin zum Studium mit einer Mitfahrgelegenheit gefahren.
Nun wollt ich fragen wo man es dieses Jahr hinschreibt.
Letztes Jahr gabs noch ein Feld mit "sonstigen Befördereungsmittel", aber dieses Jahr gibts ja nur die Wahl zwischen
"Eigenen Fahrzeug", "öffentlichen Verkehrsmittel" und "Flug- und Schiffskosten".
Kann ich es dann bei den Werbungskosten ansetzen? Nur dann müsste ich die ja die Hin- und Rückfahrt bei der Berechnung der Pendlerpauschale mit heranzieghen.
Wär cool falls mir da jemand helfen könnte.
Danke
Steve
Mitfahrgelegenheit Ausbildungskosten
- snoack89
- Erledigt
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Ich absolviere ein Studium und bin zum Studium mit einer Mitfahrgelegenheit gefahren. Nun wollt ich fragen wo man es dieses Jahr hinschreibt.
Nirgends, da m.E. nicht abziehbar.
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Versteh ich nicht. Ist doch schon seit letztem Jahr so, dass die Ausbildungkosten für die Erstausbildung abgezogen werden kann...Sonst gäbs ja auch die Felder nicht für die Ausbildungkosten....
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Die Aussage bezog sich ja nicht auf die Kosten des Studiums an sich, sondern auf die "Mitfahrgelegenheit".