Unterstützung Bedürftiger durch mehrere Personen

  • Liebe Forumsmitglieder,
    unser Sohn (Student) gehört zur Gruppe unterstützungsbedürftiger Personen und erhält sowohl von meiner Frau als auch von mir finanzielle Unterstützung. Er lebt am Studienort zur Miete und hat keine eigenen Einkünfte.
    Meine Fragen:
    - Wie/wo gebe ich in der Rubrik "Unterstützung Bedürftiger"genau die Beträge ein, die von uns beiden an unseren Sohn von verschiedenen Konten überwiesen werden?
    - Welche Bedeutung hat in diesem Fall die Option "Es haben weitere Personen zum Unterhalt beigetragen"? Muss dieses Feld markiert werden, obwohl wir zusammenveranlagt werden?
    - Wie wirkt es sich aus, wenn der Unterhaltshöchstbetrag von 8004 Euro um rund 1000 Euro überschritten wird?


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Im Voraus vielen Dank


    Max

    • Offizieller Beitrag

    Bei zusammenveranlagten Ehegatten ist es egal, wer von der Haushaltsgemeinschaft die Zahlungen geleistet hat. Interessant wird es bei möglicher getrennter Veranlagung (bis 2012).


    So dürfte es, bei zutreffenden Eintragungen egal sein, wie Du die Eintragungen vornimmst. Machst Du alles richtig, sollte bei beiden Alternativen der zulässige Höchstbetrag 8.004€ betragen.


    Dieser gesetzliche Höchstbetrag ändert sich natürlich auch nicht, wenn höhere Unterhaltsaufwendungen geleistet werden, denn dann wäre es ja kein Höchstbetrag ("bis zu"). ;)


    Kannst Du aber im Testmodus oder mit Testdateien alles problemlos selber surchspielen. :D

  • Vielen Dank für deine Infos. :) Werde dann alle Beträge in meiner Maske eingeben.


    Bei der Überschreitung des Höchstbetrages habe ich mich vielleicht etwas knapp ausgedrückt. Ich meinte die Auswirkungen auf die Einkünfte unseres Sohnes. Es hatte mich interessiert, ob die Überzahlung von 1000 Euro meinem Sohn dann als Einkünfte angerechnet wird, die ja dann den Höchstbetrag von 8004 Euro verringern würden

    • Offizieller Beitrag

    Unterhaltsaufwendungen i.S. § 33a Absatz 1 EStG können niemals anzurechnende Einkünfte und/oder Bezüge des Kindes darstellen. Außerdem musst Du die Zahlen doch nur ins Programm eingeben und Du siehst direkt das Ergebnis in der Steuerberechnung nebst Erläuterungen.