Hallo liebe Foren-Gemeinde,
eine Freundin von mir besitzt seit 2005 einen Behindertenausweis. Leider hat sie bisher versäumt, diesen in ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben...
Für 2011 haben wir dies noch innerhalb der Einspruchsfrist abwenden können. Wir hatten dann einen Antrag auf Änderung der Vorjahresbescheide gestellt und uns auf das BFH-Urteil vom 13.12.1985 bezogen. Antwort des Finanzamtes ist im Wesentlichen, dass meine Freundin innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung des Ausweises (2005) die Berücksichtigung des Pauschbetrages hätte geltend machen müssen. Das ist ja nun leider schon ein paar Tage vorbei.
Sieht jemand eine Möglichkeit, der Pauschbetrag noch rückwirkend geltend zu machen? Zumindest für die Zeiträume, für die die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist? Ich meine, so als Laie kann man doch nicht alles wissen, oder? ...
Vielen Dank schon mal und viele Grüße
Papaya