Zweitwohnsteuer: Werbungskosten aus 2010, 2011 und 2012 in Steuererklärung 2013 erfassen?

  • Hallo zusammen,


    ich unterhalte eine Wohnung am Arbeitsort wo ich Zweitwohnsitzsteuer entrichten muss. Der Bescheid für die Zweitwohnsitzsteuer ist erst dieses Jahr im Mai eingegangen. Dort wurde angegeben, dass ich rückwirkend für die Jahre 2010, 2011 und 2012 die Zweitwohnsteuer entrichten muss.


    Diese Zweitwohnsteuer kann ich als Werbungskosten angeben. Ich frage mich allerdings, bei welcher Steuererklärung ich diese Werbungskosten angeben darf. Zählt da der Zeitpunkt der Beazhlung (Mai 2013), dann würde ich die gesamte Zweitwohnsteuer (für 2010, 2011, 2012) bei der Steuereklärung für das Veranlagungsjahr 2013 angeben? Wäre das korrekt?


    Anders geht es ja eigentlich gar nicht, oder?