"Haushaltsnahe Aufwendungen" auch bei Ferienhaus möglich? Als zweiter Wohnsitz gemeldet!

  • Hallo zusammen,
    ich habe schon alles Mögliche gesucht, aber nichts gefunden (kann auch an meiner Suche liegen).
    Meine Freundin und ich haben gemeinsam ein Ferienhaus auf einem Campingplatz gekauft. Jeder hat den hälftigen Kaufpreis gezahlt; wir sind beide als Käufer (und Pächter des Grundstücks) genannt. Dort sind einige recht teure Reparaturen angefallen bzw. werden in den nächsten Jahren anfallen.
    So mußte im letzten Jahr die marode Terrasse ersetzt werden. Dabei entstanden erhebliche Kosten für die Arbeitsleistung. Dass wir die Materialkosten nicht steuerlich geltend machen können, ist uns klar, aber wie sieht es mit Arbeitsleistungen aus?
    Die könnten wir jeder zur Hälfte als haushaltsnahe Aufwendungen geltend machen, oder?
    Ach ja: Die Gemeinde, auf dessen Grund der Campingplatz liegt, erhält Zweitwohnsitzsteuern von uns. Das Ferienhaus ist als Dauerwohnsitz geeignet.


    Gruß


    Gert

    • Offizieller Beitrag

    Die könnten wir jeder zur Hälfte als haushaltsnahe Aufwendungen geltend machen, oder?

    Wenn der Rest so zutrifft wie geschildert, was niemand von uns hier beurteilen kann, dann ja.