Dozent fährt zu mehreren Volkshochschulen im Jahr - wo Fahrtkosten eintragen?

  • Hallo,


    ich bin verzweifelt! Ich mache nach meinem Studium die erste Steuerklärung (für 2012) und die Fahrtkostenabrechnung gestaltet sich als der schwierigste Punkt.
    Meine Situation:
    Ich unterrichte freiberuflich (Kleinunternehmer) an verschiedenen Volkshochschulen außerhalb des Wohnortes. Im ersten Halbjahr bin ich mit einem kostenlos geliehenem KFZ (habe kein eigenes) rund 12.000km von der Wohnung zur VHS "A" gefahren (keine privaten Fahrten). Das Benzin habe ich natürlich selbst bezahlt. Im zweiten Halbjahr bin ich regelmäßig zu zwei anderen VHS ("B" und "C") gefahren, um dort zu unterrichten. Zu B und C bin ich ausschließlich mit Bahn und Bus gefahren und habe alle Tickets aufgehoben. Ich nutze den Bus für kurze Fahrten innerorts zu Schulen, in denen ich auch gelegentlich unterrichte.


    Ich verstehe das ganze Fahrtkostenabrechnungssystem nicht, weshalb ich schon zweimal beim FA war. Dabei erhielt ich einmal keine Hilfe und heute sagte man mir, dass ich alle Fahrten mit der Entfernungspauschale berechnen muss und in Zeile 55 der EÜR eintragen soll. (Beispiel für das gesamte Jahr: 12000km (A) + 5000km (B+C) = 17000km, 17000/2 = 8500km (Entfernung), 8500*0,30Euro = 2550 Euro)
    Das macht aber für mich keinen Sinn, denn vor Zeile 55 steht ein Minus und der Wert wird von den Betriebsausgaben abgezogen.


    In welcher Beziehung stehen die Zeilen 54, 55 und 56 der EÜR zueinander? Und die eigentliche Frage ist: Wie und wo trage ich meine Fahrtkosten korrekt ein?
    Ich würde mich sehr über eine verständliche Erklärung freuen, denn was man beim googeln findet, sind meist immer nur die gleichen Texte der Ausfüllhilfe.