Hallo zusammen,
kann jemand bei der Eingabe der zwischenstaatlichen Renten behilflich sein?
Durch den Bezug von einer ausländischen Rente und einer deutschen Rente, ergeben sich Widersprüche bei den Eingaben.
Die deutsche Rente wird vor Abzug der Kranken- und Pflageversicherung um den ausländischen brutto-Rentenanteil gemindert. Durch die Erhöhung der ausländischen Rente, führt die Berechnung der deutschen Rente zu geringeren Beträgen als im vergangenem Jahr. Es gibt aber keinen Anpassungsbetrag, da die Differenz bei der ausländischen Rente liegt.
Wie wird solch ein Fall sauber in der Software eingegeben?
Gruß
Christoph