Photovoltaikanlage und Selbständigkeit

  • Hallo zusammen,


    ich hatte die ganze Zeit einen Steuerberater doch will es jetzt mal selbst versuchen und habe ein paar Fragen die mich etwas stutzig machen. Hab auch schon zig Stunden damit verbracht aber komme irgendwie nicht so dahinter.


    Also ich bin Angestellter, meine Frau ist selbstständig und außerdem gibt es noch eine Photovoltaikanlage die angegeben werden muss.


    Soweit so gut und jetzt zu meinen Fragen :)


    - wie genau muss ich die Photovoltaikanlage angeben? Ich bin ja in dem Sinn damit selbstständig. unter dem Punkt "freiberufler und selbstständige" oder "selbstständige Gewerbetreibende"? Gebe ich dann als Einnahmen einfach die auf der Stromrechnung angegebenen Daten des Stromversorgers ein? Und als Ausgaben einfach nur die Anlage anlegen mit einer Abschreibugnsdauer von 20 Jahren und das wars? oder muss ich sonst noch was beachten?


    - wo gebe ich die Ausgaben meiner Frau als selbstständige Schneiderin nach der Kleingewerberegelung für z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. an. Bei einem Angestellten ist das ja leicht aber ich finde das nicht für meine Frau.


    Ich hoffe ihr könnt mir da helfen.


    Vielen Dank schon einmal im Voraus.


    Liebe Grüße

  • Moin ...

    - wie genau muss ich die Photovoltaikanlage angeben? Ich bin ja in dem Sinn damit selbstständig. unter dem Punkt "freiberufler und selbstständige" oder "selbstständige Gewerbetreibende"? Gebe ich dann als Einnahmen einfach die auf der Stromrechnung angegebenen Daten des Stromversorgers ein? Und als Ausgaben einfach nur die Anlage anlegen mit einer Abschreibugnsdauer von 20 Jahren und das wars? oder muss ich sonst noch was beachten?

    Für den Anfang hier mal ein Beitrag von mir ... von Anfang an lesen


    Bedienung Photovoltaikanlage AFA EÜR / Einnahmenüberschussrechnung 2011


    So einfach mit " mal eben eingeben und das war's " ist es dann doch nicht !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

  • ok, vielen Dank erstmal dafür. Lese mich da dann mal rein. :thumbsup:


    und wie sieht es mit meiner zweiten Frage aus




    Zitat

    - wo gebe ich die Ausgaben meiner Frau als selbstständige Schneiderin nach der Kleingewerberegelung für z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. an. Bei einem Angestellten ist das ja leicht aber ich finde das nicht für meine Frau.

    Ich denke wenn ich da auch weiß wohin ich das eingeben soll, dann bin ich erstmal beschäftigt :)

  • Moin ...


    Von Selbständigkeit habe ich keine Ahnung ...


    Da must Du auf andere Antworten warten ...


    Gruß Kuddel

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    :lol: