Vorsteuererstattungsverfahren einer deutschen GbR für innergemeinschaftlichen Kauf (hier: Österreich)

  • Hallo zusammen,


    eine kurze Frage: wir hatten als deutsche GbR für verschiedene Einkäufe in Österreich 10 bzw. 20% Umsatzsteuer gezahlt. Blöderweise habe ich mich nicht genug vorher informiert, sondern habe den Papierantrag zur Erstattung mit allen Belegen an das Finanzamt Graz-Stadt geschickt. Nun kam alles zurück mit dem simplen Vermerk das hierfür nun das örtliche Finanzamt für zuständig wäre einen elektronischen Antrag zu erhalten, vorzuprüfen und dann nach Österreich zur Bearbeitung weiterzuleiten. ;(


    Quizfrage: kann ich nun dieses Vorsteuererstattungsverfahren mit WMB machen? Wenn ja, wie habe ich zu buchen, da ich keine 10/20% Steuer gefunden habe. Wenn nein, gibt es in Elster sowas? Sorry aber das ist etwas, was ich gar nicht auf dem Schirm hatte und was auch einmalig bleiben wird (denn danach hatten wir die liebe Steuer-Ident-Nummer...). Die Joker sind alle noch da, man kann also auch das Publikum befragen, jemanden anrufen... 8)


    Danke & LG

    • Offizieller Beitrag

    Quizfrage:.... Die Joker sind alle noch da, man kann also auch das Publikum befragen, jemanden anrufen...

    • Das Formular findest Du nur auf der Webseite des Bundeszentralamt für Steuern BZST : >> Vorsteuervergütung >> Inländische Unternehmen

      Um einen Antrag über das BZStOnline-Portal stellen zu können, wird ein Software-Zertifikat benötigt. Dieses Software-Zertifikat kann entweder durch eine Registrierung über das ElsterOnline-Portal oder durch eine unmittelbare Registrierung beim BZStOnline-Portal erworben werden. Das BZSt empfiehlt die Registrierungsmöglichkeit über ElsterOnline.


      Die Anträge auf Vorsteuervergütung sind elektronisch über das BZStOnline-Portal beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einzureichen. Das BZSt prüft, ob der Antragsteller im beantragten Vergütungszeitraum zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und die im Antrag angegebene Steuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer diesem zugeordnet ist. Das BZSt entscheidet über die Weiterleitung des Antrags an den Erstattungsstaat innerhalb von 15 Tagen.



    • Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug für Österreich


      Für eine Vorsteuervergütung aus Österreich gilt ein Vergütungszeitraum von derzeit mindestens 3 Monate und höchstens 1 Kalenderjahr. Alle Anträge müssen bis zum 30.06. des Folgejahres bei der zuständigen Behörde eingereicht und abgegeben werden. Eine Fristverlängerung der Antragseinreichung ist in Österreich nicht möglich.
      Für Vierteljahresanträge beträgt die Mindestantragssumme derzeit 360 EUR und für alle Jahresanträge werden 36 EUR erwartet.


    • Die vergütete Umsatzsteuer wird in Mein Büro in das EÜR Feld Kz 141 eingetragen: Konto 8955 Umsatzsteuervergütung.


    Bei wieviel -zig Tausend € sind wir jetzt?