Häusliches Arbeitszimmer für Gewerbebetrieb (Wie und Wo eintragen?)

  • Hallo zusammen,


    ich habe im Jahr 2012 folgende Einkünfte gehabt:


    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: ca. 9000 €
    Einkünfte aus Gewerbebetrieb: ca. 28000 €


    Für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb habe ich nie ein Büro besessen, habe also alles von zu Hause erledigt. Hierzu habe ich ein Arbeitszimmer, welches ich natürlich nun auch steuerlich geltend machen möchte.


    Meine Frage ist nun, wo tue ich das:
    - Als Werbungskosten?
    - Als Betriebsausgabe?


    Ich würde es lieber meinen Betriebsausgaben zuordnen, da es ja nichts mit den Einkünften aus nicht-selbständiger-Arbeit zu tun hat.


    Weiterhin weiß ich nicht genau, wo ich das Arbeitszimmer in Wiso Steuer-Sparbuch erfassen soll. Ich kann zwar in einem Formular angeben, dass das Arbeitszimmer zu 100% meinen Gewerbebetrieb zuzurechnen ist, jedoch wirkt sich das überhaupt nicht auf meine EÜR aus.


    Vielen Dank für eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Die Erfassung des häuslichen Arbeitszimmers findet in den Betriebsausgaben des Gewerbebetriebes statt (Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer).


    Der Werbungskosten- und Betriebsausgabenabzug des häuslichen Arbeitszimmers ist nur in bestimmten Fällen gestattet. Die Aufwendungen dürfen berücksichtigt werden, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Im zweiten Fall allerdings begrenzt auf maximal 1.250 €.


    Die Möglichkeit, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend zu machen, wenn die berufliche und betriebliche Tätigkeit zu mehr als 50 % im Arbeitszimmer stattgefunden hat, ist entfallen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil 2 BvL 13/09 entschieden, dass die Gesetzesänderung in diesem Punkt verfassungskonform ist.

    • Offizieller Beitrag

    Ein Gewerbebetrieb hat keine Werbungskosten. Diese Begrifflichkeit gibt es nur bei Ausgaben, die in Zusammenhang stehen mit Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit.