Ausgaben von Musikern

  • Hallo Zusammen,


    ich bin Musiker/Opernsänger und arbeite mal fest, mal frei an einem Theater.


    Wo muss ich in der Steuererklärung die Kosten für die Einstudierung einer Oper abziehen, wenn diese für ein Festengagement gelernt werden muss.


    Laut Vertrag steht da, der Sänger hat studiert zu erscheinen, sprich er muss das Stück können.


    Ich habe mit einem Korepetitor dieses gelernt und möchte den Betrag nun abziehen.


    Bei freien Sachen ist es einfacher, da mach ich eine EÜR.
    Gruss Dufoy

    • Offizieller Beitrag

    Bei freien Sachen ist es einfacher, da mach ich eine EÜR.

    Wo ist da der Unterschied? Bei dem einen sind es Betriebsausgaben, bei dem anderen dann eben Werbungskosten. Ordnungsgemäße Belege in beiden Fällen natürlich vorausgesetzt.