Pflichtnebentätigkeit

  • Als Hausmeister in einer Schule bin ich verpferpflichtet mehrere Nebentätigkeiten ausüben mit jährlicher Erklärung und Abrechnung nach §8LNTVO. Wie diese Einnahmen versteuert werden sollen ist aber unklar. Um welcher Art der Einnahmen nach dem EStG handelt es sich und wo muss ich sie in bei der Steuererklärung eintragen?

  • Um welche Nebentätigkeiten handelt es sich denn dabei?
    Allein aus der Tatsache, dass diese Nebentätigkeiten nach LNTVO dem Dienstherrn gegenüber erklärt werden müssen kann man meiner Ansicht nach noch nicht erkennen, um welche Art von Tätigkeit es sich hier handelt.
    Gruß
    Andre