Das Finanzamt möchte mir meinen Monitor, die Lautsprecher, den Drucker und das Kabel, alles 2001 gekauft, auf 3 Jahre abschreiben, da es sich um keine einzelnen Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG handelt. Mir wäre aber der volle Abzug als sog. geringwertiges Witschaftsgut lieber.
Gibt es da Möglichkeiten?
Außerdem habe ich mir im Jahr 2002 insgesamt 2 Monitore anschaffen müssen, da der im Januar gekauft mit herunterfiel und kaputt ging. Das FA will jedoch nur einen anerkennen.
Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten?
Danke im voraus.
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Da habe ich was für Dich:
Abweichend von der Auffassung der Finanzverwaltung hat ein Finanzgericht entschieden, dass Peripheriegeräte wie Monitor, Drucker, Scanner etc. selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter sind, die als geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) sofort abgeschrieben werden können - und nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage des PC mit einbezogen werden müssen (FG Rhld.-Pflz v. 24.09.2001, DStRE 2001 S. 1143). Hiermit solltest Du Dein Glück beim Finanzamt versuchen.Und wenn Du den Monitorschaden glaubhaft machen kannst, dann solltest Du auch diese Kosten ansetzen können. Also auch hier nicht direkt die Ablehnung des Sachbearbeiters akzeptieren.
Gruß
Andre