Computeranlage - Anschaffungskosten

  • Das Finanzamt möchte mir meinen Monitor, die Lautsprecher, den Drucker und das Kabel, alles 2001 gekauft, auf 3 Jahre abschreiben, da es sich um keine einzelnen Wirtschaftsgüter gem. § 6 Abs. 2 EStG handelt. Mir wäre aber der volle Abzug als sog. geringwertiges Witschaftsgut lieber.
    Gibt es da Möglichkeiten?
    Außerdem habe ich mir im Jahr 2002 insgesamt 2 Monitore anschaffen müssen, da der im Januar gekauft mit herunterfiel und kaputt ging. Das FA will jedoch nur einen anerkennen.
    Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten?
    Danke im voraus.

  • Da habe ich was für Dich:
    Abweichend von der Auffassung der Finanzverwaltung hat ein Finanzgericht entschieden, dass Peripheriegeräte wie Monitor, Drucker, Scanner etc. selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter sind, die als geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) sofort abgeschrieben werden können - und nicht in die AfA-Bemessungsgrundlage des PC mit einbezogen werden müssen (FG Rhld.-Pflz v. 24.09.2001, DStRE 2001 S. 1143). Hiermit solltest Du Dein Glück beim Finanzamt versuchen. ;)


    Und wenn Du den Monitorschaden glaubhaft machen kannst, dann solltest Du auch diese Kosten ansetzen können. Also auch hier nicht direkt die Ablehnung des Sachbearbeiters akzeptieren.


    Gruß
    Andre