nur falls die Strecke um eine Stunde kürzer?

  • Werden die Umzugskosten nur dann anerkannt, falls die Strecke um mindestens eine Stunde kürzer geworden ist oder reicht es, eine neue Arbeit in anderer Stadt anzufangen?

  • Die Verkürzung der Fahrzeit ist ein möglicher Grund, warum ein Umzug beruflich veranlasst sein kann.


    Ein weiterer Grund ist der Wechsel des Arbeitgebers!
    Also keine Sorge, die Kosten für den Umzug sind abzugsfähig. ;)


    Gruß
    Andre