Abschlags-/Schlussrechnung stornieren oder Gutschrift erstellen.

  • Hallo,
    wie kann ich auf eine Abschlags- und auch auf eine Schlussrechnung eine Gutschrift erstellen oder diese stornieren ohne sie komplett zu löschen (die Rechnungen wurden bereits versandt und die vergebene Rechnungsnummer sollte somit erhalten bleiben und nicht neu vergeben werden)?
    Gehe ich mit Rechtsklick auf "Rechnung stornieren / Gutschrift zur Rechnung erstellen" kommt folgende Meldung: "Diese Funktion ist für Abschlags- und Schlussrechnungen nicht verfügbar" - ja aber wie mach ich WISO denn dann klar, dass der Auftrag storniert wurde (habe ich bereits) und das somit ja auch die Rechnung hinfällig ist?

    • Offizieller Beitrag
    • Unter > Finanzen die Zuordnungen löschen und die eingegangenen Teilbeträge dem Kunden als Kundenguthaben zuordnen > Zahlung vom Kunden ganz oben die Reiter statt > Offene Rechnungen > Kundenkonto.
    • Die Abschlags und Schlußrechnungen unter > Eingabemaske > Zahlungstatus auf uneinbringbar setzen. Damit entfällt die rote Ampel.
    • Zusätzlich würde ich vor dem Anschriftnamen der Schlußrechnung STORNIERT samt Teilrechnungen setzen. Damit weiß man intern Bescheid beim Anblick der Konten. Bei der 1.Teilrechnung geht diese Bearbeitung leider nicht mehr.
    • Alle stornierten Rechnungen ausdrucken und dem Kunden zuschicken mit dem Vermerk storniert. Ihr Guthaben... wird verrechnet.
    • Anschließend können beide Rechnungen per Rechtsklick archiviert werden.
      Sie bleiben in den Listen Rechnungs- und Buchhaltungslisten erkennbar.
    • Dann den neuen Auftrag erstellen und bei Erstellen der Teilrechnung wird am Ende irgendwann gefragt. Es gibt ein Guthaben, soll das verrechnet werden: JA.
      Und das Restguthaben des Kunden steht auch auf > Kunde > Konditionen oder falls Restschuld unter > Finanzen > Offene Posten. Das muß im Schlußtext der Rechnung ausdrücklich erwähnt werden, damit der Kunde weiß, welche Differenz er wirklich Gut hat oder er zu überweisen.


    • Man sollte steuerrechtlich die Rechnungen nicht löschen. Wenn man es dennoch erreichen will, muß erst die Schlußrechnung und dann erst kann die Teilrechnungen gelöscht werden. Ist aber nicht okay.


    • Weiterhin ist zu beachten, daß die Lagerführung dadurch wohl korrigiert werden muß.