Änderung der Abschreibungsdauer nach EkSt-Bescheid - wie werden die Änderungen verbucht.

  • Hallo,


    ich habe meinen Steuerbescheid für das vergangene Jahr erhalten. Einige Abschreibungsvarianten wurden durch das FA nicht anerkannt und müssen nun korrigiert werden. Folgender Hintergrund:


    wie haben letztes Jahr Umbaumaßnahmen durchgeführt. Einen Teil der Kosten habe ich als Erhaltungsaufwand (und damit sofortige Ergebniswirksamkeit) verbucht. Einen anderen Teil als Einbauten klassifiziert, die ich auf die Mietvertragsdauer hin abschreiben wollte. Das Finanzamt legt nun fest, dass sowohl der Anteil Erhaltungsaufwand als auch der Einbautenanteil über 20 Jahre abgeschrieben werden müssen.


    De Erhaltungsaufwand ist bisher jedoch noch gar nicht aktiviert, der andere Teil zu hoch abgeschrieben. Wie nehme ich die entsprechenden Korrekturbuchungen vor? Passe ich nur die Eröffnungsbilanzwerte an und fange damit für 2013 mit den richtigen Werten (und den dann richtigen Abschreibungen an) oder muss ich 2012 nochmals aufrufen und dort entsprechende Änderungen vornehmen (wie übertragen sich diese dann in 2013, wo bereits laufende Buchungen vorhanden sind?)


    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  • Hallo hanzn


    ab Kaufman Professioanl hast Du eine Anlagenbuchhaltung.
    Wenn ja, aender diese fuer das eingereichte Jahr und erstelle neu EB fuer das lfd Geschaeftsjahr.
    Andernfalls korrigiere dieses im lfd Geschaeftsjahr und aender entsprechen das manuelle Anlageverzeichnis