Vorwegabzug MInderung nach §10 Abs. 3 Nr. 2 ESTG

  • Hallo


    das Steuersparbuch und das Finanzamt berechnen bei Zusammenveranlagung für 2012 einen Vorwegabzug von 4.800 EUR. Das Finanzamt zieht davon jedoch eine "Kürzung (Wiso: Minderung) nach §10 Abs. 3 Nr. 2 ESTG" von 1.401 EUR ab.


    Wie kommen diese 1.401 EUR zustande?

  • Hallo
    ich kennen diesen Beitrag und eine Kürzung wird bei dem beschrieben Fall, der genau auf mich zutrifft, ausgeschlossen.


    Zitat: Bei Rentnern mit Bezug von Altersruhegeld aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt keine Kürzung des Vorwegabzugs. Auch bei Bezug einer Betriebsrente, bei der keine Beiträge zur Zukunftssicherung (Sozialversicherungen) geleistet werden, ist eine Kürzung des Vorwegabzugs ausgeschlossen.


    Aber zu diesem Thema gibt es widersprüchliche Aussagen. Abhängig davon ob der Arbeitgeber in der Vergangenheit bei der Anlage der Betriebsrente Beiträge für die Zukunftssicherung gezahlt hat. Ich habe das Finanzamt schon um eine detaillierte Begründung für die Minderung gebeten.


    Zunächst geht mir um die 1.401 EUR (Wiso 1.400 EUR).


    Gruß Peter