Hallo
das Steuersparbuch und das Finanzamt berechnen bei Zusammenveranlagung für 2012 einen Vorwegabzug von 4.800 EUR. Das Finanzamt zieht davon jedoch eine "Kürzung (Wiso: Minderung) nach §10 Abs. 3 Nr. 2 ESTG" von 1.401 EUR ab.
Wie kommen diese 1.401 EUR zustande?