Hallo Forum,
wie würdet (oder habt Ihr vielleicht) folgende Situation am geschicktesten lösen:
bis 30.09. wurde die Heizung über 2 Wärmemengenzähler 2 Parteien zugeordnet.
Nach Sanierung sind ab 1.10. 4 Parteien an der Heizung angeschlossen, die Messung erfolgt über neu angebrachte Heizkostenverteiler / HKV. Da innerhalb einer Etage jetzt mehrere Parteien sind, war es nicht möglich die Wärmemengenmessung beizubehalten.
Wie gebe ich das geschickt ein?
Muss man die Wärmemengenzähler deaktivieren mit dem Endstand 30.09. und dann die entsprechenden HKV ab 1.10.?
Danke im Vorraus