Umstellung Heizung von 2 Wärmemengenzählern (bisher 2 Parteien) auf Heizkostenverteiler HKV (nach Sanierung 4 Parteien)

  • Hallo Forum,


    wie würdet (oder habt Ihr vielleicht) folgende Situation am geschicktesten lösen:


    bis 30.09. wurde die Heizung über 2 Wärmemengenzähler 2 Parteien zugeordnet.
    Nach Sanierung sind ab 1.10. 4 Parteien an der Heizung angeschlossen, die Messung erfolgt über neu angebrachte Heizkostenverteiler / HKV. Da innerhalb einer Etage jetzt mehrere Parteien sind, war es nicht möglich die Wärmemengenmessung beizubehalten.


    Wie gebe ich das geschickt ein?
    Muss man die Wärmemengenzähler deaktivieren mit dem Endstand 30.09. und dann die entsprechenden HKV ab 1.10.?


    Danke im Vorraus

  • Hi,


    das Problem ist, dass keine Verhältnismäßigkeit zwischen den unterschiedlichen Zählern besteht...


    Es kann ja durchaus sein, dass eine kWh auf dem Wärmemengenzählern 1000 Einheiten auf dem HKV-Zählern sind. Ich glaub nicht, dass man mit der Konstellation eine Möglichkeit hat den Verbrauchsanteil der einzelnen Wohnungen zu bestimmen.


    Hast du die Werte der Hauptzähler zum 30.09? Weil dann gibt's kannst du zwei Heizkostenabrechnungen machen. Eine vom 01.01-30.09 und dann noch eine vom 01.10-31.12. Denke das ist die einzige Möglichkeit.

    "Und Du spielst sie bis zu dem Tag, an dem
    Du erkennst, dass Du in Wahrheit
    Niemals eine Rolle spieltest." - Samsas Traum

  • Hallo HSB,


    ja ich habe alle Zählerstände zum 30.09. damit es möglichst keine Probleme gibt. 2 Abrechnungen sind eine gute Idee. Werde mal beide Varianten testen. Hat jemand noch eine andere Idee/Lösungsvorschlag?


    Verm_Kre