Rücklagenverteilung: Soll nach Wohnfläche auf Eigentümer zu niedrig

  • Hallo,


    habe folgendes Problem: mache die Hausgeldabrechnung für das Jahr des Erstbezugs des Gebäudes. Alle Eigentümer bis auf einen sind am 01.01. eingezogen. Einer erst am 15.07. Die Sollzuführung berechnet mir das Programm korrekt, ebenso das Ist. Was jedoch nicht passt ist die Verteilung des Sollbetrags nach Wohnfläche auf die einzelnen Eigentümer. Da berechnet mir das Programm durchweg einen zu geringen Betrag. Vermutlich hängt das damit zusammen, dass der Sollbetrag für den am 15.07. eingezogenen Eigentümer nur die Hälfte des eigentlichen Jahresbetrages beträgt und es de facto insgesamt weniger zu verteilen gibt, als wenn alle 12 Monate lang eine Rücklagen-VZ geleistet hätten.


    Wie kann ich das lösen, damit ich eine stimmige Rücklagen-Abrechnung hinkriege.


    Herzlichen Dank schon vorab für eure Rückmeldungen!


    Gruß


    Heller Wohnen

  • Ab wann sind die Eigentumsverhältnisse geregelt ? Wurden alle Wohnungen zum 1.1. verkauft ? ...dann muss auch der Eigentümer. der zum 15.7. eingezogen ist, die Rücklgae ab 1.1. zahlen und somit eine Nachzahlung leisten. Was steht in der Teilungserklärung ? Evtl. muss der Bauherr als Eigentümer bis 15.7. die RücklagenVZ tragen, falls ein gültiger Beschluss der Eigentümerversdammlung vorliegt oder sind die Rücklagen freiwillige Zahlungen ohne Beschluss der ETV ?
    Mein Vorschlag für das 1. Jahr, nicht nach Wohnfläche (im Programm) aufteilen, sondern lt. Abrechnung...und dafür eine Tabelle erstellen. Probier es einfach mal aus, auch wie es im Folgejahr aussieht, wenn du wieder auf Wohnfläche umstellst.

  • Hallo Cowgirl,


    danke für deine Hinweise. Waren sehr hilfreich! Sämtliche anfallenden Kosten für besagte Wohnung hatten bis zum Verkauf am 15.7.12 die übrigen Wohnungseigentümer als GbR zu tragen - also auch die anteilige Instandhaltungsrücklage für den Zeitraum 1.1. bis 14.7.12. Dann passt auch das Soll in der Rücklagenentwicklung. :)