Hallo,
ich habe 2010 eine UG ("Mini-GmbH") gegründet, die als Beteiligungsvehikel an einer GmbH gedient hat. Ich bin 100%iger Gesellschafter (und GF) der UG. Sie hat ein Stammkapital von 500 Euro und tut nichts anderes, als Anteile an der GmbH zu halten. Neben meiner UG sind mehrere andere Gesellschaften (u.a. Risikokapitalgeber) an der GmbH beteiligt.
Bei der GmbH gab es im weiteren Verlauf mehrere Kapitalerhöhungen. Die UG hat im Rahmen dessen weitere Geschäftsanteile erworben. Dies geschah wie folgt:
Ich (als alleiniger Gesellschafter der UG) gebe der UG mehrere Darlehen (längere Laufzeit, endfällig verzinst). Mit diesem Geld erwirbt die UG (neue) Geschäftsanteile an der GmbH.
Die GmbH wurde 2012 an eine andere Gesellschaft vollständig verkauft. Auf die Geschäftsanteile, die durch meine UG gehalten wurden, entfiel (aufgrund von Erlöspräferenzen der anderen Gesellschafter/Risikokapitalgeber) kein Veräußerungserlös. Die UG verfügt somit über keinerlei Vermögensgegenstände und kann somit auch die durch mich gegebenen Darlehen nicht zurück zahlen. Die UG wurde Ende 2012 liquidiert.
Ich habe somit einen Verlust von 500 Euro plus die durch mich gegebenen, aber nicht durch die UG zurück gezahlten, Darlehen (ein paar Tausend Euro). Meine Fragen:
1. Kann ich diesen Verlust steuerlich geltend machen? Gibt es hier einen Unterschied in der Behandlung des Stammkapitals und der Darlehen?
2. Wo genau muss ich dies im WISO Sparbuch 2013 eintragen? Unter "Gewerbebetriebe / Veräußerungsverluste / Kapitalgesellschaft Inland"? Dort steht nichts zu Gesellschafterdarlehen. Eine kleine Recherche hat jedoch ergeben, dass es sich dabei ggf. um "eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen" handeln könnte, und diese wie EK zu behandeln wären. Korrekt?
3. Mein Verständnis aus der Lektüre dieses Forums ist, dass ich die Verluste nur zur Hälfte ansetzen kann, korrekt? Dann trage ich auch nur 50% der entsprechenden Werte im WISO Sparbuch ein?
Vielen Dank für Eure Hilfe.