UG liquidiert - wo/wie Eingabe des Verlustes im WISO-Sparbuch

  • Hallo,


    ich habe 2010 eine UG ("Mini-GmbH") gegründet, die als Beteiligungsvehikel an einer GmbH gedient hat. Ich bin 100%iger Gesellschafter (und GF) der UG. Sie hat ein Stammkapital von 500 Euro und tut nichts anderes, als Anteile an der GmbH zu halten. Neben meiner UG sind mehrere andere Gesellschaften (u.a. Risikokapitalgeber) an der GmbH beteiligt.


    Bei der GmbH gab es im weiteren Verlauf mehrere Kapitalerhöhungen. Die UG hat im Rahmen dessen weitere Geschäftsanteile erworben. Dies geschah wie folgt:
    Ich (als alleiniger Gesellschafter der UG) gebe der UG mehrere Darlehen (längere Laufzeit, endfällig verzinst). Mit diesem Geld erwirbt die UG (neue) Geschäftsanteile an der GmbH.


    Die GmbH wurde 2012 an eine andere Gesellschaft vollständig verkauft. Auf die Geschäftsanteile, die durch meine UG gehalten wurden, entfiel (aufgrund von Erlöspräferenzen der anderen Gesellschafter/Risikokapitalgeber) kein Veräußerungserlös. Die UG verfügt somit über keinerlei Vermögensgegenstände und kann somit auch die durch mich gegebenen Darlehen nicht zurück zahlen. Die UG wurde Ende 2012 liquidiert.


    Ich habe somit einen Verlust von 500 Euro plus die durch mich gegebenen, aber nicht durch die UG zurück gezahlten, Darlehen (ein paar Tausend Euro). Meine Fragen:


    1. Kann ich diesen Verlust steuerlich geltend machen? Gibt es hier einen Unterschied in der Behandlung des Stammkapitals und der Darlehen?
    2. Wo genau muss ich dies im WISO Sparbuch 2013 eintragen? Unter "Gewerbebetriebe / Veräußerungsverluste / Kapitalgesellschaft Inland"? Dort steht nichts zu Gesellschafterdarlehen. Eine kleine Recherche hat jedoch ergeben, dass es sich dabei ggf. um "eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen" handeln könnte, und diese wie EK zu behandeln wären. Korrekt?
    3. Mein Verständnis aus der Lektüre dieses Forums ist, dass ich die Verluste nur zur Hälfte ansetzen kann, korrekt? Dann trage ich auch nur 50% der entsprechenden Werte im WISO Sparbuch ein?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube, dass die Steuererklärung bei diesem diffizilen Konstrukt ohne professionelle Hilfe gefährlich werden kann. Denn die Frage ist in der Tat, wer die Darlehen gibt (Funktion oder Person). Die Frage ist weiter, wer zu welchen Bedingungen was gekauft hat.
    Denn die Idee, dass die UG als Darlehensnehmer "keine Vermögensgegenstände" haben soll, obwohl sie mit den Darlehen Gesellschaftsanteile gekauft hat, halte ich für einen Trugschluss.
    Daher rate ich dringend (!) zum Steuerfachmann.

  • Hallo Manuel,


    vielen Dank für Deine Antwort. Die GmbH und auch die UG hat einen Steuerberater, der das alles ganz ordentlich hinbekommt. Die UG hat in der Tat keine Vermögensgegenstände mehr, da die Geschäftsanteile an der GmbH ohne Zahlung an die UG verkauft wurden.


    Bei meiner Frage geht es insbesondere um meine private Steuererklärung. Der Steuerberater der Gesellschaften kennt sich da leider nicht so gut aus bzw. sagt, "irgend etwas hat sich da wohl mal geändert" - leider ist er bzw. sie in dieser Frage nicht sehr kompetent.


    Kennt sich jemand aus speziell zur Behandlung des Sachverhalts im WISO Sparbuch?

  • Herausgefunden habe schon schon mal die Antwort zu Frage 3:
    http://www.tober-berlin.de/aktuelles/2011_6_05.htm
    In meinem Fall muss nicht das Teileinkünfteverfahren angewendet werden.


    Auch zu den anderen Fragen habe ich etwas gefunden:
    http://www.iww.de/asr/archiv/g…llschafterdarlehen-f38054
    Falls es sich um "krisenbestimmte Darlehen" gehandelt hatte (ist der Fall), erhöhen die Verluste aus den Darlehen den Veräußerungsverlust.

    • Offizieller Beitrag


    Die UG hat in der Tat keine Vermögensgegenstände mehr, da die Geschäftsanteile an der GmbH ohne Zahlung an die UG verkauft wurden.

    Wie soll das denn gehen? Wenn ich Unternehmensanteile verkaufe, dann fließt entweder Geld - oder es entsteht eine Forderung. Beides würde aber durchaus einen Vermögenswert darstellen. Und eine "Schenkung" von einem zum anderen Unternehmen halte ich nicht für möglich...


    Bei meiner Frage geht es insbesondere um meine private Steuererklärung.

    So schön lässt sich das aber nicht trennen, grade wenn Du quasi Inhaber und/oder Geschäftsführender Gesellschafter der UG bist/warst.

    Der Steuerberater der Gesellschaften kennt sich da leider nicht so gut aus bzw. sagt, "irgend etwas hat sich da wohl mal geändert" - leider ist er bzw. sie in dieser Frage nicht sehr kompetent.


    Puh... das ist eine Bankrotterklärung des StB. Wenn er das nicht weiß, dann sollte er sich da bittschön kundig machen?!


    Kennt sich jemand aus speziell zur Behandlung des Sachverhalts im WISO Sparbuch?


    Erstmal sollte der tatsächliche sachliche Hintergrund aufgeräumt werden!

  • ICH: Die UG hat in der Tat keine Vermögensgegenstände mehr, da die Geschäftsanteile an der GmbH ohne Zahlung an die UG verkauft wurden.
    DU: Wie soll das denn gehen? Wenn ich Unternehmensanteile verkaufe, dann fließt entweder Geld - oder es entsteht eine Forderung. Beides würde aber durchaus einen Vermögenswert darstellen. Und eine "Schenkung" von einem zum anderen Unternehmen halte ich nicht für möglich...


    Die GmbH hatte Risikokapitalgeber. Bei deren Beteiligung wurde ein Erlösvorzug (sogen. "Liquidation Preference") vereinbart. D.h. im Falle des Verkaufs erhielten zunächst die Risikokapitalgeber ihr investiertes Geld zurück ("Schritt 1"), bevor der Kaufpreis gemäß der Geschäftsanteilsverteilung an sämtliche Gesellschafter verteilt wurde ("Schritt 2"). Im vorliegenden Fall wurde die GmbH für einen geringeren Kaufpreis (weniger als 1 Millionen Euro) verkauft als die Summe der zuvor von den Risikokapitalgebern investierten Gelder (mehrere Millionen Euro). D.h. der Erlösvorzug konnte aus dem Kaufpreis nur anteilig bedient werden, so dass es gar nicht erst zu "Schritt 2" kam. Da die UG keinen Erlösvorzug hatte, entfallen auf sie vom Kaufpreis exakt 0 Euro.


    Da die Anteile an der GmbH die einzigen Vermögensgegenstände der UG waren, hatte die UG nach dem Verkauf der GmbH-Anteile für 0 Euro keine Vermögensgegenstände mehr und wurde liquidiert.