Haushaltsnahe Dienstleistungen §35a, Steuerjahr 2012 - wo eintragen?

  • Hallo,


    wo trage ich richtigerweise haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a EstG (als Vermieter und allgemein) ein?


    Ich habe bis jetzt im Programm nur eine Möglichkeit gefunden, und zwar unter "Algemeine Ausgaben"->"Hilfen und dienstleistungen im Haushalt". Klingt erstmal sehr vernünftig. Aber: Wenn ich sie hier eintrage, erfolgt der Abzug der Kosten vom steuerpflichtigen Einkommen (und somit werden die Ausgaben nur zu dem persönlichen Steuersatz berücksichtigt, ähnlich wie Werbungskosten . Hier handelt es sich um "Absetzen" = bringt nur eine Steuerersparnis in Höhe des Grenzsteuersatzes.)


    Diese Kosten solten aber - im Gegensatz zu Werbungskosten - direkt von der Steuerschuld abgezogen. Und somit sollten die Kosten nach §35a EStG eine Steuerersparnis von 100% bedeuten. Es ist also keine "Absetzen", sondern "Abziehen von der Steuerschuld“. Das ist die Theorie.


    Nun suche ich vergeblich nach der Möglichkeit des richtigen "Abziehen von der Steuerschuld“. Kann mir jemand helfen? Wo finde ich die Eingabemaske? Habe schon alles durschwühlt, aber ohne Erfolg. Das Programm rechnet immer mit dem persönlichen Steuersatz und zieht die Kosten nicht richtig ab.


    Vielen Dank im Voraus!


    Natalie

    • Offizieller Beitrag

    Leider schreibst Du nicht, um welche Dienstleistungen es sich genau handelt.


    Beispiel: Handwerkerleistungen in Verbindung mit einem Mietobjekt gehören dort als Werbungskosten in die Anlage V.


    Dienst- und Handwerkerleistungen im privaten Bereich gehören in die Zeilen 72 bis 76 des Hauptvordrucks.