Hallo,
ich habe ein Wohnung, mit der ich bisher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt habe mit Verlust verkauft.
Der Verkaufserlös reicht nicht um das noch vorhandene Darlehen vollständig abzulösen.
Laut BUNDESFINANZHOF Urteil vom 20.6.2012, IX R 67/10 soll es jetzt möglich sein die Schuldzinsen die nach dem Verkauf der Wohnung
entstehen weiterhin steuerlich geltend zu machen.
- kann ich die Schuldzinsen auch geltend machen, wenn ich jetzt garkeine Wohnung mehr vermiete?
- hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht?
- wie wird der Verkaufserlös der Wohnung mit dem noch bestehenden Darlehen verrechnet?