KfZ Freiberufller Privatvermögen, Abschreibungen bei Wechsel in Freiberuflichkeit bei Berechnung der Kosten pro km

  • Hallo liebes Forum,


    folgendes Szenario:


    Jemand hat einen Golf VI in 05/09 als Neuwagen gekauft.
    Er war Angestellter, aber zu 10/13 wurde er selbständig und freiberuflich (z.B. als Arzt) tätig.
    Wenn er nun eine betriebliche Nutzung zwischen 10 und 50 Prozent aufweist, und entscheidet, den Wagen im Privatvermögen zu belassen, wie kann er das mit den Abschreibungen pro Jahr regeln, wenn er die tatsächlichen Kosten pro km Fahrleistung ermittelt.


    Bei nicht betrieblicher Zuordnung geht die Finanzverwaltung von einer 8 jährigen Abschreibbarkeit aus (BFH 26.7.91, VI R 82/89). Wenn er nun zum 01.10.13 selbständig freiberuflich wird (da ist der Wagen bereits seit 05/09 am Laufen, also seit 4 Jahren und 5 Monaten) - kann man dann sagen, dass er noch weitere 3 Jahre und 7 Monate abschreibbar ist, oder wird auf volle Jahre grundet? Oder errechnet man den aktuellen Wert bei Übertritt in die Selbständigkeit laut Schwacke und legt z.B. bei dem nicht neuen Wagen eine noch andauernde Nutzungsdauer von z.B. drei Jahren zugrunde?


    Frage 2 wäre: Was wäre bei einer Neuanschaffung vor 8 jähriger Nutzung?


    Viele Grüße


    Euer Heidel