Steuernachzahlung durch Unterhalt

  • Hallo,




    meine Ex Frau ist volltags beschäftigt und darf durch meinen Unterhalt einen nicht unerheblichen Betrag an das Finanzamt nachzahlen. Bzw. ich darf das für sie übernehmen :thumbdown: . Nun verlangt sie zusätzlich zu der Nachzahlung auch noch den Anteil der ihr als Steuererstattung entgangen ist, weil sie Unterhalt bekommt. Falls ich mich missverständlich ausgedrückt habe."" Ohne Unterhalt bekäme sie eine Steuererstattung von 300 Euro vom Finanzamt. Durch den Unterhalt muss sie 2200 Euro nachzahlen. Sie möchte nunmehr einen Verlust von 2500 Euro von mir erstattet bekommen"". Ist das rechtens ??Kann ich diese Nachzahlung wie Unterhalt in der Steuererklärung ansetzen und falls ja, wo wird das in WISO eingetragen. ?




    Danke für die Info.

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage, ob es rechtens ist, diese Nachzahlung erstattet zu bekommen, ist eigentlich eine zivilrechtliche.
    In den weitaus meisten Fällen ist das genau so, wie von Ihnen beschrieben geregelt.
    Sie müssen dann Ihrer Ex alle auf den Unterhalt entfallenen Steuern erstatten, ergo den Unterschied der Steuerschuld mit und ohne Unterhalt.


    M.E. sind die 2.500,00 Euro wiederum als Unterhalt abziehbar.