Onlineshop / Downloadartikel / Handhabung der Ust EU & Drittländer

  • Ich plane einen Onlineshop in dem Verbraucher digitale Produkte kaufen und im Anschluss direkt downloaden können.
    Meine Frage lautet: Wie gehe ich korrekt mit der USt. um? Damit Ihr euch ein konkretes Bild machen könnt ein paar Daten:



    - Gewerbe ist angemeldet
    - USt. ID vorhanden
    - Einnahmeüberschuss-Rechnung (EÜR) nach EStG § 4
    - IST-Versteuerer = Berechnung nach vereinnahmten Entgelten
    - Einzelunternehmen



    Shop:
    - B2C Situation
    - Shop liegt auf .com Domain, nur englisch als Sprache da Zielgruppe größtenteils ausserhalb DE und EU
    - Produkt: Bildlizenzen
    - Erstellung der Produkte in DE
    - Hosting & Betrieb in DE
    - Registrierung nötig unter Angabe von Anschrift, Emailadresse und Passwort.


    In jedem Fall kann man sagen, Bildlizenzen fallen unter:


    Sonstige Leistungen->Katalogleistungen->die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten


    Laut Gesetz ab dem 01.01.2010 gilt dann für Privatpersonen in Drittländern folgendes:
    "...Leistungsort befindet sich dort, wo der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz bzw. Sitz hat..."


    Demnach darf man keine USt ausweisen und müsste genaugenommen von jedem Drittland wissen wie dort versteuert wird und wie eine rechtskonforme Rechnung auszusehen hat.



    Hier hätte ich gerne eure Meinungen gehört. Was ist rechtens, wie sieht die Praxis aus.
    Für eure Hinweise bin ich sehr dankbar!