Zweitstudium, kurze Fragen zur Steuererklärung und Belegen

  • Guten Tag,


    ich sitze aktuell an meiner ersten Steuererklärung für das Jahr 2009 um die Kosten meines Master-Studiums absetzen zu können bzw. einen entsprechenden Verlustvortrag zu generieren.


    Meine Fragen sind:


    1) Die WISO-Software sagt mir, dass ich die Bedingungen für eine "vereinfachte Steuererklärung" erfülle. Hier kann ich jedoch kein Kreuz für das Feststellen eines Verlustvortrags setzen, da es ihn schlicht nicht gibt (in der "normalen" Steuererklärung setzt WISO hier den Haken automatisch). Was ist nun richtig? Berechnet das Finanzamt automatisch meinen Verlustvortrag und schickt mir die entsprechende Bescheinigung wenn ich die "vereinfachte Steuererklärung" einreiche?


    2) Vielleicht eine etwas blöde Frage, aber ich weiß es wirklich nicht: wie sind die 30 Cent pro gefahrenem KM zur Uni nachzuweisen? Meinem Verständnis nach gar nicht, da es ja ein Pauschalbetrag ist?!
    3) Welche Belege brauche ich für einen Verpflegungsmehraufwand bei Abwesenheit von mind. 8 Stunden (das war quasi jeden Tag im Semester der Fall)?


    Besten Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Eine Erklärung zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs auf den 31.12.2009 ist keine vereinfachte Einkommensteuererklärung. Das sagt eigentlich schon die Formulierung und das entsprechende Kreuz auf dem Erklärungsbogen.

    • Offizieller Beitrag

    Keine Ahnung. Aber ist das nicht auch egal? Dich zwingt ja niemand, Angaben zu anderen Bereichen als denen zur Einkunftsermittlung Erforderlichen zu machen. Einnahmen erklären, Ausgaben erklären, fertig.

    • Offizieller Beitrag

    Schon einmal die Forensuchfunktion ausprobiert?


    Fahrkosten/Entfernungspauschale Studium u.a.


    Bei Verpflegungsmehraufwendungen gelten ggf. die normalen gesetzlichen Regelungen. Bei auswärtiger Unterbringung auf 3 Monate beschränkt. Bei nicht auswärtoger Unterbringung wird man ohne konkrete Glaubhaftmachung/Nachweise kaum einer täglichen Abwesenheit von 8 Stunden und mehr Glauben schenken.

    • Offizieller Beitrag

    Was steht denn in dem von mir verlinkten Beispielsfall aus dem Forum anderes? Um nichts anderes als vorweggenommene Werbungskosten geht es doch beim Thema Verlustrück-/vortrag aufgrund eines Studiums.


    Außerdem ist der Fall aus meinem Link ja nur ein Beispiel von vielen, die sich über die Forensuchfunktion finden lassen. Man muss natürlich auch ein bisschen mit den Suchwörtern "spielen".

  • Mir geht es speziell wie diese Fahrtkosten nachzuweisen sind oder ob die Angabe des Wohnorts und Wegstrecke zur Universität ausreichen, da es sich ja um eine Pauschale handelt...wenn das jemand weiß und mir auch direkt sagen kann wäre ich wirklich dankbar. Beste Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Da gibt es keine Besonderheiten, es gelten die allgemeinen Regeln für die Auswärtstätigkeiten. Und das ist im Einzelfall vielleicht auch einmal eben nicht günstiger als die alte Rechtslage mit der regelmäßigen Tätigskeitsstätte und der Entfernungspauschale.


    Sprich, das Verkehrsmittel und die damit durchgeführten Fahrten sind ggf. nach Höhe (Art und Anzahl sowie Kosten) glaubhaft zu machen. Aus Vereinfachungsgründen gibt es da dann bei Fahrrad, Moped/Motorradf, Kfz die Möglichkeit des Ansatzes einer bestimmtes Betrages je Kilometer; Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind immer nachweisbar bzw. auch nachzuweisen.


    Wurde aber auch alles schon hier im Forum von verschiedenen Usern erläutert und ist über die bereits erwähnte Forensuchfunktion mit etwas Mühe auffindbar.

  • Hallo,


    zu Frage 3


    Den Verpflegungsmehraufwand können Sie nur für 3 Monate angeben. Also für ca. 66 Tage (bei 22 Arbeitstagen im Monat). Als Nachweis könne Sie eine Semesterstundenplan vorlegen. Kommt aber auf das FA an, welche Belege die am "liebsten" hätten.


    zu Frage 2


    Einfache Weg: Sie nehmen die einfache Entfernung (nur Hinweg) als Fahrtkosten zur Uni und hoffen das es für das FA reicht.


    Tschüss


    adamk.

    • Offizieller Beitrag

    Den Verpflegungsmehraufwand können Sie nur für 3 Monate angeben. Also für ca. 66 Tage (bei 22 Arbeitstagen im Monat). Als Nachweis könne Sie eine Semesterstundenplan vorlegen. Kommt aber auf das FA an, welche Belege die am "liebsten" hätten.

    Sie nehmen die einfache Entfernung (nur Hinweg) als Fahrtkosten zur Uni und ...

    Verstehe ich nicht. Passt für mich irgendwie nicht zusammen. ?(

  • Bei den Verpflegungskosten kann nur generell für drei Monate ein erhöhter Aufwand geltend gemacht werden. Danach gehören die Kosten für Verpflegung zum steuerlich nicht zu berücksichtigenden Lebensaufwand (Essen, Trinken etc. sind vom Nettoeinkommen abzudecken - daher ja auch Bestandteil des Freibetrags für das Existenzminimum). Nach den drei Monaten wird davon ausgegangen, dass man eine Wohnung am Ort der Tätigkeit hat.
    Für die Fahrtkosten gilt die einfache, kürzeste Entfernung vom Wohnort zur Tätigkeitsstätte (wird von den Finanzbeamten auch teilweise verifiziert). Diese muss glaubhaft gemacht werden. Die Pauschale steht fest und muss nicht belegt werden. Bei Benutzung von Öffis können die tatsächlichen Kosten angesetzt werden.

  • Hallo,


    ich nehme die einfache Entfernung, weil das FA die häufig akzeptiert. Ich kann auch den Hin- und Rückweg nehmen. Da möchte das FA aber Nachweise haben. Die können aber nur wenige vorlegen. Die 66 Tage sind eine grobe Schätzung.
    Kaum jemand führt ein Anwesenheitsprotokoll für seine Unizeiten und lässt sich diesen von der Uni bestätigen.


    Tschüss


    adamk.

    • Offizieller Beitrag

    Da gibt es nach aktueller Rechtslage kein Wahlrecht. gibu711 liegt da m.E. etwas daneben mit der Rechtsauffassung. Hin- und Rückfahrt mit entsprechendem Nachweis der tatsächlichen Durchführung der Fahrten sind nach aktueller Rechtslage (noch) zwingend anzuwenden. Und überhaupt dann kann die Problematik Verpflegungsmehraufwand zum Tragen kommen. Entfernungspauschale und Verpflegungsmehraufwand schließen sich aus, da komplett unterschiedliche Sachverhaltsvoraussetzungen erforderlich.

  • Hallo,


    ich gehe bei meinen "Empfehlungen" von dem aus, was das FA häufig ohne nachzufragen akzeptiert. Meine Empfehlung mit dem Hinweg und Verpflegungsmehraufwand ist einer praxistaugliche Lösung.
    Steuerrechtlich hat miwe4 völlig recht. Da möchte das FA aber Nachweise sehen. Die hat aber fast niemand. Es seiden, da hat sich jemand vorher erkundigt und hat alles dokumentiert.


    adamk.

    • Offizieller Beitrag

    Steuerrechtlich hat miwe4 völlig recht. Da möchte das FA aber Nachweise sehen. Die hat aber fast niemand. Es seiden, da hat sich jemand vorher erkundigt und hat alles dokumentiert.

    Und genau deshalb habe ich im Forum schon mehrfach betont, dass die Neuregelung eben nicht für jeden eine Besserstellung darstellt. Und jeder im Forum weiß, welche unangenehme Konsequenzen etwaige unzutreffende Angaben in der Steuererklärung haben können, selbst wenn das Finanzamt diesen erst einmal folgt. Da gibt es dann nur noch Unterscheidungen zwischen "Versuch" und "vollendet".


    Deshalb sind solche Hinweise darauf, was schon mal durchgeht mit Vorsicht zu genießen und sollten in einem Forum auch vermieden werden. Der steuerunkundige Fragesteller tappt da evtl. in etwas hinein, was er letztlich nicht mehr überblicken kann. Und die momentane Arbeitsüberlastung eines Bearbeiters schützt eben auch nicht vor diesen Folgerungen im Einzelfall.


    Und bei den von Dir genannten alternativen steuerlichen Tatbeständen handelt es sich um zwei vollkommen unterschiedliche, die mal eben nur ähnliche Zahlen kennen. Es unterscheidet Fahrten zwischen Wohnung und (neu) erster Arbeitsstelle und Fahrten anlässlich Auswärtstätigkeiten.