Kindergeld

  • Hallo,
    wer kann mir helfen? Mein Sohn ist 20 Jahre alt.Er macht noch Ausbildung.Im 2001 hat er für ganzes Jahr das Kiderged bekommen.Mit der letztes Monatsgehalt+ Weinahtsgeld hat er die erlaubte Verdienstgrenze (14040 DM)mit 50 DM (14091) übersritten. Wie ist in dem Fall? Muss ich das Kindergeld für das ganze Jahr zurükzahlen? Bis jetzt habe ich von der Kindergeldkasse nichts gekriegt. Muss ich das melden?
    Nach dem abgabe von unsere Lohnsteuererklärung kam ein Brief von der Finanzamt das wir den Kinderzulage von usere Eigenheimzulage von letztes und dieses Jahr zurückzahlen müssen.
    Gruß Johann

  • Hallo Johann,
    so schnell wie möglich Einspruch einlegen und bei deinem Kind noch die Werbungskostenpauschale von 2.000 DM geltend machen, die steht ihm nämlich zu. So behälst du auch das Baukindergeld!!
    Gruß Markus

  • Baukindergeld, nicht ausgewirkt
    können die sich nicht steuerentlastend ausgewirkten Baukindergeldbeträge in andere Veranlagungszeiträume übertragen werden. Eigenheimfertigtellung: in 1987