Gewerbetätigkeit: Umsatzsteuer einer Anwaltsrechnung wo eintragen?

  • Hallo Zusammen,


    erstmal allen ein gesundes neues Jahr 2014!


    Ich habe jetzt schon mehrere Stunden im Internet und in der Hilfe von WISO Sparbuch gesucht, aber zu meinem Problem leider keine Lösung gefunden.


    Folgendes: Eine private Person hat von mir programmierte Software mehrfach an andere Leute verkauft. Daraufhin bekam diese Person Post von meinem Anwalt. Nach Klärung hat die Person den Rechnungsbetrag (Nettobetrag der Rechnung) gezahlt. Die 19% Umsatzsteuer musste ich als Gewerbetreibener bezahlen.
    Nun weiß ich aber nicht unter welchen Punkt ich diese 19% Umsatzsteuer eintragen muss.


    Kennt jemand von euch dieses Problem und hat eine Antwort für mich?


    Vielen Dank schonmal für die Hilfe!


    Mit freundlichen Grüßen,
    Mavi2014

    • Offizieller Beitrag

    Die 19% Umsatzsteuer musste ich als Gewerbetreibener bezahlen.

    Warum? An Dich ist die Rechnung doch gar nicht gerichtet. ?(


    Nun weiß ich aber nicht unter welchen Punkt ich diese 19% Umsatzsteuer eintragen muss.

    Als Vorsteuer im Rahmen der Berechnung der USt-Zahllast m.E. gar nicht abziehbar, da die Rechnung nicht auf Deinen Namen bzw. Dein Unternehmen lautet.

  • Hallo,


    der Anwalt hat nur gesagt das die Gegenseite eine Privatperson ist und daher nur den Netto Betrag begleichen muss. Da ich umsatzsteuerpflichtig bin, musste ich die Umsatzsteuer an die Kanzlei überweisen angegeben mit:
    19% Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG


    "Das RVG erlaubt dem Rechtsanwalt in VV Nr. 7008, diese auf seine Mandanten umzulegen."


    Der Anwalt meinte das ich dies als gezahlte Umsatzsteuer bei der Steuer angeben kann.

    • Offizieller Beitrag

    Noch einmal: Was hast Du mit der Rechnung einer Dritten Person zu tun? Und die Abmahnung bzw. Anwaltsrechnung richtet sich nicht gegen Dich bzw. Dein Unternehmen, sondern gegen einen Dritten. Zumindest sieht es so nach Deinem Sachvortrag aus.

  • Da die Gegenseite nicht Umsatzsteuerpflichtig ist als Privatperson, erlaubt das RVG dem Rechtsanwalt in VV Nr. 7008, die Umsatzsteuer auf seinen Mandanten umzulegen.


    Nun muss ich doch diese gezahlte Umsatzsteuer in der Voranmeldung mit eintragen können.