Gelten Mutterschutz/Elternzeit als Nichtbeschäftigung ?

  • Meine Frau ging während eines Geringbeschäftigungsverhältnisses im Mai letzten Jahress in Mutterschutz und anschließend für den Rest des Jahres in Elternzeit. Die Lohnsteuerkarte des Arbeitgebers weist jedoch einen Beschäftigungszeitraum vom 1.1. bis 31.12. aus. Wenn ich dies alles eingebe, beschwert sich der Plausicheck berechtigterweise über "gleichzeitig in Lohn und Brot und Nichtbeschäftigt" für die letzte Hälfte des Jahres.
    Was muß ich nun tun ? Nichtbeschäftigungseinträge streichen oder Plausicheck ignorieren ?
    Danke, Frank.

  • Hallo!


    Also ich denke, da stimmt was nicht! Wie lange hat denn Deine Frau Elternzeit angemeldet? Hat sie auch Zuschuß zum Mutterschaftsgeld bekommen, sofern es nicht bereits durch die Krankenkasse gezahlt wurde? Normalerweise ist man nur bis zur Mutterschutzzeit beschäftigt, so sollte es auch auf der St.karte stehen. Und dann ein Hinweis, ab welchem Datum die Frau in Mutterschutz bzw. Elternzeit geht. Ich denke also, sie sollte mal den AG darauf ansprechen, da er wahrscheinlich einen falschen Eintrag gemacht hat. Wenn Deine Frau Mutterschaftsgeld bekommen haben sollte, dann unterliegt dies auch dem Progressions-
    vorbehalt, wird also dem Einkommen einfach hinzugezählt.
    Hoffe, ich konnte weiterhelfen.


    LG Claudia