Müssen immer alle Zählerstände erfasst werden?

  • Hallo zusammen
    Es soll die Abrechnung in einem 2 Familienhaus mit Einliegerwohnung gemacht werden. Die zwei oberen Wohnungen sind Wohnungen der Hauseigentümer (Eltern und Tochter). Die untere Wohnung ist vermietet. In den Wohnungen sind jeweils Kalt und Warmwasserzähler im Bad montiert.
    Heizung der vermieteten Wohnung wird über die Fläche abgerechnet. (Haus fällt nicht in die Vorschrift der verbrauchsabhängigen Abrechnung).
    Es sind keine HKV installiert. Heizung ist eine Gasheizung mit Wasserkessel als verbundenes System. Ohne Wärmemengenzähler. Nun meine Frage:
    Müssen im Programm zwingend immer alle Zählerstände erfasst werden? Reicht es nicht die Zählerstände von Kalt- und Warmwasser in der vermieteten Wohnung und den Hauptwasserzähler zu erfassen. Für die Berechnung der benötigten Energie zur Erzeugung von Warmwasser ist das doch nicht notwendig. Gibt es im Programm die Möglichkeit die Zähler der nicht vermieteten Wohnungen aussen vor zu lassen?
    Danke schon mal.


    Gruß
    Carsten