dopplete haushaltsführung

  • ich hatte voriges jahr für 3 monate eine sogenannte dopplete haushaltsführung.
    Zu hause musste ich Kostgeld in höhe von 250 euro abgeben. an meinem Arbeitsplatz kostet mich die wohnung ca 300 Euro . kann ich das steuerrechtlich geltend machen???????????

  • Hallo Marco,
    das Kostgeld zu Hause kannst du nicht in der Steuererklärung eintragen, aber die Kosten für Unterkunft der zweiten Wohnung am Arbeitsplatz und andere Kosten wie z.B. die Fahrtkosten für die Heimfahrten, Verpflegung usw.
    Gruß Anna