Steuerfreie Verpflegungszuschüsse, Vermietungsnebenkosten

  • Hallo zusammen,


    ich muss meine erste "eigene" Steuererklärung machen und hab da so meine Probleme. Hab schon des öfteren angefangen aber dann immer wieder aufgegeben...
    Es handelt sich um die Steuererklärung für 2012. Hab zwar schon einiges gelesen, aber ich schein da echt etwas auf der Leitung zu stehen...


    1.)


    Ich war beruflich des öfteren unterwegs und habe auf meiner Lohnsteuerbescheinigung einen Betrag X unter Punkt 20: Steuerfreie Verpflegungszuschüsse. Habe vom Geschäft auch immer die Reisekostenabrechnungen bekommen also je nach Dauer eben 6,12 oder 24€ abzüglich Frühstück etc.


    Hab ich das richtig verstanden, dass ich bei "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern" -> "Reisekosten für Auswärtstätigkeiten" unter Schnellerfassung jetzt einfach die Anzahl der Tage angeben kann für Aufenthalte > 8 > 14 > 24 Stunden?
    Kann ich da die Gesamtsummen angeben oder muss ich jede Reise einzeln erfassen?


    2.)


    Ich habe eine Wohnung die ich vermietet habe. Hier habe ich die Mieteinnahmen inklusive Nebenkosten die ich vom Mieter erhalten habe unter Immobilien -> Vermietete Objekte -> Mieteinnahmen angegeben. Da es sich um ein Hochhaus handelt in dem die Wohnung ist erfolgt die Verwaltung durch eine Hausverwaltung von der ich am Ende des Jahres immer eine Abrechnung bekomme. Unter Punkt zwei "Kosten - umlagefähige Beträge" sind alle möglichen Posten (Strom, Hausreinigung, Versicherungen etc.) aufgeführt. Muss ich das jetzt alles unter "Werbungskosten" -> laufende Betriebskosten "unterbringen" oder kann man die Gesamtsumme irgendwo ansetzen. Das sind ja die Kosten die ich zuzüglich Grundsteuer für die Nebenkostenabrechnung für meinen Mieter nutze.
    Kann ich also nicht einfach den Betrag den ich pro Jahr an die Hausverwaltung zahle (ist deutlich höher als die umlagefähigen Kosten) unter Verwaltunskosten angeben und die Betriebskosten weglassen?


    3.)


    Ich bin für den Antritt meines ersten Jobs umgezogen und habe in der neuen Wohnung eine Küche gebraucht, da keine drin war. Ich habe einen Gesamtbetrag X für die Küche gezahlt, habe jetzt aber gesehen, dass man das Geld für einen Herd absetzen kann. Die Kosten für den Herd sind in der rechnung allerdings nicht einzeln aufgeführt. Kann ich hier einfach die 231€ ansetzen?


    Ich danke schon jetzt vielmals für hilfreiche Antworten!


    Beste Grüße
    Django