Hallo,
ich brauche eure Hilfe.
Arbeitsvertrag hat am 01.09.2013 begonnen. Einarbeitung erfolgte bis zum 01.10.2013 (allerdings nicht am Zweitwohnsitz).
Mietvertrag für die Wohnung am Zweitwohnsitz hat am 01.10.2013 begonnen.
Wie trage ich nun am besten das mit dem Zweitwohnsitz und den Verpflegungsmehraufwand ein?
Gruß