Zweitwohnsitz / Verpflegungsmehraufwand

  • Hallo,
    ich brauche eure Hilfe. :)
    Arbeitsvertrag hat am 01.09.2013 begonnen. Einarbeitung erfolgte bis zum 01.10.2013 (allerdings nicht am Zweitwohnsitz).
    Mietvertrag für die Wohnung am Zweitwohnsitz hat am 01.10.2013 begonnen.
    Wie trage ich nun am besten das mit dem Zweitwohnsitz und den Verpflegungsmehraufwand ein?



    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Genau so wie sich die Daten oben darstellen. Für Tage, an denen Du Dich zuhause aufhältst, stehen Dir natürlich keine Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich doppelter Haushaltsführung zu. Solche aus anderen Gründen, z.B. Auswärtstätigkeit, lassen sich nach dem beschriebenen Sachverhalt nicht ableiten bzw. beurteilen.